Kurzwaffen sind bei Amokläufen und Straftaten mit schweren Verletzungen oder Todesfolge die meist geführten Waffen, da sie sich leicht verstecken, transportieren und beschaffen lassen. Daher sind Kurzwaffen für Privatpersonen zu verbieten. Auch Jäger benötigen diese nicht, auch wenn das oft behauptet wird, denn ein Fangschuss um verletztes Wild zu erlösen geht genauso mit einer Langwaffe. Für Sportschützen müsste es Sonderregelungen geben, indem sichergestellt ist, dass diese keine Waffen außerhalb der Sportstätten und zum Wettkampf führen oder transportieren, d.h. Waffenaufbewahrung zentral an den Sportstätten.
Antrag: | Die Freiheit sicher machen |
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Antragsteller*in: | Marcus Sebastian Fischer (Augsburg-Stadt KV) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 27.09.2017, 19:10 |