Kurzwaffen sind bei Amokläufen und Straftaten mit schweren Verletzungen oder Tod die meist geführten Waffen, da sie sich leicht verstecken, transportieren und beschaffen lassen. Daher sind Kurzwaffen für Privatpersonen zu verbieten. Auch Jäger benötigen diese nicht, auch wenn das oft behauptet wird, denn ein Fangschuss um verletztes Wild zu erlösen geht genauso tierschutzgerecht mit einer Langwaffe. Für Sportschützen müsste es Sonderregelungen geben. Dennoch muss sichergestellt sein, dass keine Waffen außerhalb der Sportstätten oder außerhalb des Transports zwischen Sportstätten geführen oder transportieren werden dürfen.
Antrag: | Die Freiheit sicher machen |
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Antragsteller*in: | KV Augsburg-Stadt (dort beschlossen am: 28.09.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.09.2017, 23:06 |