Veranstaltung: | Digitaler Parteitag (LDK) |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Digitaler Parteitag (LDK) |
Beschlossen am: | 14.11.2020 |
Eingereicht: | 16.11.2020, 11:24 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Unseren Kindern gehört die Zukunft – sie haben ein Recht darauf, sie mitzugestalten!
Beschlusstext
Antrag auf Erweiterung der Bayerischen Gemeindeordnung
(in Anlehnung an §41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg)
Wir beantragen, die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern um Art. 33a zu
ergänzen und schlagen folgenden Wortlaut vor:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Angelegenheiten, die ihre
Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der
Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die
Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten.
Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.
(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen.
Der Antrag muss
in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern von 20,
in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern von 50,
in Gemeinden mit bis zu 200.000 Einwohnern von 150,
in Gemeinden mit über 200.000 Einwohnern von 250
in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein. Der Gemeinderat hat
innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der
Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter*innen der Jugendlichen
zu hören.
(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der
Jugendvertretung an den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und in
Jugendangelegenheiten auch an den nicht öffentlichen Sitzungen zu regeln;
insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht
vorzusehen.
(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu
stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des
Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher
Form zu führen.