Veranstaltung: | Digitaler Parteitag (LDK) |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand und Landesausschuss (dort beschlossen am: 10.10.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.10.2020, 09:19 |
GO1: Verweisung von Anträgen
Antragstext
Nicht behandelte V-Anträge werden an den Landesausschuss verwiesen, wenn diese
im Ranking mindestens ein Drittel der Delegiertenstimmen erhalten haben. Die
Quote bemisst sich anhand der Zahl der ausgegebenen Delegiertenkarten bzw. der
online anwesenden Delegierten bei digitalen Konferenzen.
Begründung
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesdelegiertenkonferenzen wird ein Ranking der vorliegenden V-Anträge durchgeführt. Für die Behandlung der gerankten Anträge gibt es eine zeitliche Begrenzung. Aufgerufen werden die Anträge nach ihrer Position im Ranking. Auf einer BDK werden alle nicht aufgerufenen Anträge nicht weiter behandelt, im bayerischen Landesverband werden diese bisher ausnahmslos an den Landesausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen.
Dies entspricht nicht der Gewichtung der Anträge, über die durch das Ranking auf einer LDK entschieden wird. Wenn weniger als ein Drittel der Delegierten einer Behandlung der Anträge zustimmt, dokumentiert das die Auffassung einer großen Mehrheit der LDK, dass die Anträge für nicht oder für so wenig relevant gehalten werden, dass eine Behandlung abgelehnt wird.
Durch eine Wiedervorlage auch von solchen Anträgen im Landesausschuss, die von einer 2/3-Mehrheit der LDK für nicht behandlungswürdig erachtet werden, wird die auf der LDK getroffene Basisentscheidung ad absurdum geführt.
Mit einer notwendigen Zustimmungsquote von lediglich 1/3 (statt einer Mehrheit von 50%) wird zudem das Engagement der Antragsteller*innen deutlich gewürdigt.
Kommentare
Adelheid Horneber:
Bei der Abstimmung stimme ich für die Anträge, die ich nach vorne, also in die Diskussion auf der LDK bringen möchte.
Ich stimme mit meiner Nicht-Stimme für andere Anträge nicht gegen diese Anträge.
Der Vorschlag hier birgt die Gefahr, daas daa Votum ad absurdum geführt wird, da wir si ganz vielen Anträgen unsere Stimme geben müssen und damit ein klares, aussagekräftiges Ranking nicht mehr entstehen wird.