In den vorgeschlagenen Eckpunkten zur Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes ist die Rede davon, dass Hochschulen Gebührenerhebungsmöglichkeiten erhalten, die explizit die Möglichkeit der Gebührenerhebung für Nicht-EU-Ausländer*innen einschließen. In mehreren Bundesländern ist dies bereits gängige Praxis, so gibt es in Baden-Würtenberg Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen oder im Saarland 50 € Verwaltungsgebühren für Studierende für öffentliche Leistungen.
Studiengebühren fördern dabei generell soziale Selektivität und verschärfen Ungleichheiten im Bildungssystem. Daher sind sie abzulehnen.
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