Veranstaltung: | Digitaler Parteitag |
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Antragsteller*in: | Sanne Kurz (KV München-Stadt), Erhard Grundl (KV Straubing-Bogen), Landesvorstand GRÜNE JUGEND Bayern |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.06.2020, 11:51 |
A11: Under Pressure: Nachtkultur lebt von Verdichtung und ist bedroht von Verdrängung
Antragstext
Clubkultur in Bayern ist vielseitig und vielschichtig. Vom „Harry Klein“ in
München, über das „Alte Spital“ in Viechtach oder die "Posthalle" Würzburg bis
hin zum „Hirsch“ in Nürnberg, um vier Beispiele zu nennen. Die Clubs und Live-
Bühnen sind groß und klein, sie bedienen unterschiedlichste musikalische Genres.
Sie sind über Stadt und Land verteilt und leisten so einen wertvollen Beitrag
für gleichwertige Lebensverhältnisse.
Clubs fungieren oftmals als innovative Labore für neue Musikstile und machen so
künstlerische Freiheit erlebbar. Die Live- und Clubkultur steht für ein Publikum
aus Menschen, die dort ihre Individualität und Diversität leben, die aber auch
das soziale und kulturelle Miteinander zelebrieren.
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg („Berghain-Urteil“) von
2016, wurden aufgrund der künstlerischen, konzertähnlichen und besonderen
Kreativität des Programms, Clubs als Kultureinrichtung bestätigt (AZ.: 5 K
5089/14). Daraus ergibt sich die Abgrenzung von Clubs etwa zu Diskotheken.
Clubs werden nach der Bauordnung in der Praxis allerdings als Vergnügungsstätten
eingestuft. Damit sind sie gleichgestellt mit Bordellen, Sex-Kinos oder auch
Spielhallen.
Aufgrund heranrückender Bebauung geraten Live-Bühnen und Clubs vielerorts unter
Druck und besonders in städtischen Gebieten droht ihnen durch Gentrifizierung
oftmals die ersatzlose Verdrängung.
Corona bedingte wirtschaftliche Herausforderungen durch Veranstaltungsverbote
und Infektionsschutz kommen zu den bestehenden Hürden hinzu. Aufgrund der
speziellen Bedarfe der Branche greifen die bestehenden Hilfen nicht, oder nicht
ausreichend. Insolvenzen werden so unvermeidbar. Clubsterben rasant
beschleunigt.
Die Grünen in Bayern wollen die Clubkultur in Bayern unter einen besonderen
Schutz stellen.
Wir fordern:
- In der Bayerischen Bauordnung (BayBo) klarzustellen, dass Clubs und
Livemusikspielstätten Anlagen für kulturelle Zwecke sind und sie somit als
Kultureinrichtung zu definieren, rechtlich anderen Kulturorten wie
Theatern, Opernhäusern oder Programmkinos gleichzustellen.
- Das „Agent of Change“-Prinzip durch eine Gesetzgebung bayernweit
einzuführen, damit die heranrückende Bebauung an schützenswerte
Kultureinrichtungen bereits beim Bau für einen angemessenen Schallschutz
Sorge tragen muss.
- Clubs und Livemusikspielstätten durch landeseigene und kommunale
Schallschutzfonds bei der Verbesserung des Schallschutzes zu unterstützen.
- Clubs und Livemusikspielstätten in die Kultur- und Coronoa-Förderprogramme
des Freistaats mitaufzunehmen und dadurch Unterstützung zum Überleben, zur
Digitalisierung sowie technischen Erneuerung und Sanierung,
bereitzustellen.
Unterstützer*innen
- Sabine Weigand (KV Schwabach)
- Patrick Friedl (KV Würzburg-Stadt)
- Ursula Maier-Credner (KV München-Stadt)
- Paul Heger (KV München-Stadt)
- Paul Bauernschmid (KV München-Stadt)
- Mia Goller (KV Rottal-Inn)
- Matthias Ernst (KV Straubing-Bogen)
- Marlene Schönberger (KV Landshut-Land)
- Ursula Harper (KV München-Stadt)
- Ludwig Sporrer (KV München-Stadt)
- Katharina Wolfrum (KV München-Stadt)
- Matti Weigl (KV Passau-Stadt)
- Timm Schulze (KV Bamberg-Stadt)
- Fabian Norden (KV München)
- Judith Bogner (KV Mühldorf)
- Stefan Christoph (KV Regensburg-Stadt)
- Benedikt Clemens Mader (KV Erlangen-Stadt)
- Andreas Gumminger (KV Mühldorf)
- Frank Dürsch (KV München)
- Oliver Haas (KV München)
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