Veranstaltung: | Außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 09.12.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.12.2024, 14:31 |
WO1: Vorschlag zur Wahlordnung
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Aufstellung der Landesliste Bayern für die Wahl zum
21. Deutschen Bundestag 2025 im Rahmen einer besonderen
Vertreter*innenversammlung gemäß § 27 Absatz 5 in Verbindung mit § 21 Absatz 1
Satz 3 des Bundeswahlgesetzes (1).
§2 Durchführung
(1) Die Versammlung wählt eine*n Versammlungsleiter*in, ein*e Schriftführer*in,
zwei Teilnehmer*innen der Versammlung, die an Eides statt die Niederschrift zum
Wahlvorschlag unterschreiben, ein Präsidium aus insgesamt sechs Personen sowie
drei Personen zur Protokollführung.
(2) Die Stimmberechtigung ergibt sich aus § 27 Absatz 5 in Verbindung mit § 21
Absatz 1 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes (1).
(3) Alle Wahlgänge, mit Ausnahme der Schlussabstimmung, sind ein parteiinterner
Vorgang zur Vorbereitung der Schlussabstimmung. Die einzelnen Wahlgänge zur
Listenaufstellung (Reihung) erfolgen mittels eines elektronischen
Abstimmungssystems. Die Schlussabstimmung erfolgt in geheimer, schriftlicher
Abstimmung per Stimmkarte und Stimmzettel.
Nur die Schlussabstimmung ist maßgeblich für das rechtswirksame Zustandekommen
der Liste nach Bundeswahlgesetz.
§ 3 Aufstellung und Abstimmung
(1) Gewählt wird die Landesliste Bayern für den 21. Deutschen Bundestag.
(2) Zu einem Wahlgang sind als Bewerber*innen alle Personen zugelassen, die
rechtzeitig vor Beginn der Wahl beim Präsidium ihre Kandidatur angemeldet haben,
für die Bundestagswahl passiv wahlberechtigt sind und keiner anderen Partei
angehören. Bewerber*innen, die keine Mitglieder sind, müssen von einem Mitglied
vorgeschlagen werden. Das Präsidium verkündet den Bewerbungsschluss für diesen
Wahlgang. Nach Bekanntgabe des Bewerbungsschlusses für einen Wahlgang durch das
Präsidium ist eine Kandidatur für die entsprechenden Plätze nicht mehr möglich.
(3) Die Bewerber*innenvorstellung erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden
Listenplätzen in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens.
(4) Alle Bewerber*innen haben eine Vorstellungszeit von 7 Minuten sowie 3
Minuten Redezeit zur Fragenbeantwortung. In der direkt an die Vorstellung
anschließenden Fragerunde werden maximal 4 Fragen pro Bewerber*in ausgelost und
vom Präsidium verlesen.
(5) Alle Bewerber*innen stellen sich nur einmal vor und können nur einmal Fragen
beantworten, und zwar vor der Wahl des Listenplatzes, für den sie erstmalig
antreten. Erneut auf einem späteren Listenplatz antretende Bewerber*innen werden
durch das Präsidium genannt. Bewerber*innen, die sich schon einmal vorgestellt
haben, können sich im Falle der erneuten Kandidatur am folgenden Tag durch einen
einminütigen Vortrag in Erinnerung bringen.
(6) Auf allen ungeraden Plätzen können entsprechend des Frauenstatuts nur Frauen
antreten.
(7) Alle Bewerber*innen bis einschließlich Listenplatz 30 werden in Einzelwahl
gewählt. Für alle Bewerber*innen von Platz 31 bis Ende wird ein Wahlvorschlag
erstellt.
(8) Einzelwahl Listenplätze 1-30
1. Wahlgang 1:
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (absolute
Mehrheit) erhalten hat. Enthaltungen sind gültige Stimmen.
2. Wahlgang 2:
Erhält kein*e Bewerber*in die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang, gibt es eine
Stichwahl zwischen allen Bewerber*innen die mindestens 10% der abgegebenen
gültigen Stimmen erhalten haben. Erhält kein*e oder nur ein*e Bewerber*in 10%
der abgegebenen gültigen Stimmen, so kommen die vier Bewerber*innen mit den
meisten Stimmen in die Stichwahl. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
3. Wahlgang 3:
Erhält auch im zweiten Wahlgang kein*e Bewerber*in die absolute Mehrheit, gibt
es eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Stimmengleiche
Bewerber*innen haben gleiche Rechte. Gewählt ist, wer die meisten abgegebenen
gültigen Stimmen erhält (einfache Mehrheit). Es gilt ein Quorum von 33 %.
Erreicht kein*e Bewerber*in das Quorum, dann wird der Platz neu gewählt. Bei
Stimmgleichheit entscheidet das Los.
(9) Wahlvorschlag für Listenplätze 31 bis Ende
Ab Platz 31 erarbeitet der Landesvorstand anhand der Ergebnisse aus den
bisherigen Wahlgängen unter Berücksichtigung der übrigen Direktkandidat*innen
und weiteren Bewerber*innen einen Vorschlag. Jede*r Direktkandidat*in soll die
Möglichkeit bekommen, einen Platz auf der Liste zu erhalten, falls die Person es
ausdrücklich wünscht.
(10) Schlussabstimmung
Am Ende findet eine geheime, schriftliche Schlussabstimmung ohne Televoting
statt. Hierbei wird die bisher erstellte Gesamt-Liste, aus Einzelwahl bis
Listenplatz 30 und Wahlvorschlag ab Listenplatz 31, zur Wahl gestellt. Über
jede*n einzelne*n Bewerber*in kann mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abgestimmt
werden. Es können Kandidat*innen gestrichen oder ergänzt werden.