Der Spielraum im Bereich der Gesundheitspolitik ist auf Landesebene eingeschränkt. Wie das Beispiel Hamburg zeigt, besteht aber die Möglichkeit, zumindest den Landesbeamten eine Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenkasse zu ermöglichen, indem statt der Beihilfezahlungen der Arbeitgeberanteil übernommen wird. Dies ist ein konsequenter Schritt in Richtung einer Bürgerversicherung. Insbesondere Familien profitieren von der beitragsfreien Mitversicherung, auch im Alter liegen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel unterhalb der der privaten. Gerade im Bereich der niedrigen Besoldungsgruppen profitieren die Beamt*innen von niedrigeren Beiträgen.
Kapitel: | Bayern - Land der Chancen für alle |
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Antragsteller*in: | KV München (dort beschlossen am: 14.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.04.2018, 11:32 |
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