Derzeit können med. Fachkräfte (Ärzte, Heilmittelerbringer, Pflegepersonal) nur mit einer staatlichen Zulassung in ihrem Beruf voll anerkannt in Deutschland arbeiten. In Bayern müssen sie bei den jeweiligen Regierungsbezirken eine staatliche Zulassung beantragen. Dazu müssen alle Abschlüsse und Bildungswege mit beglaubigten Übersetzungen, sowie eine Nachweis der Deutschen Sprache im B2 Niveau eingereicht werden. Die Kosten für die Anerkennung belaufen sich auf über 500,- €. Das Verfahren wird immer in einer Einzelfallprüfung bearbeitet und dauert 3 bis 4 Monate. In dieser Zeit darf die medizinische Fachkraft keine Patienten mit einer gesetzlichen Krankenkasse behandeln.
Kapitel: | Bayern - Land der Chancen für alle |
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Antragsteller*in: | KV München (dort beschlossen am: 14.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.04.2018, 11:46 |
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