Investoren kalkulieren inzwischen die Bußgelder in die Baukosten mit ein, die beim Abriss von denkmalgeschützen Gebäuden anfallen. Die Bußgelder haben bei dem erzielbaren Gewinn keinerlei abschreckende Wirkung mehr auf die Inverstoren und müssen so weit angehoben werden, dass sie wieder eine empfindliche Strafe darstellen.
Kapitel: | Bayern - Land der Chancen für alle |
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Antragsteller*in: | KV München (dort beschlossen am: 14.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.04.2018, 11:55 |
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