Derzeit übernimmt die Beratungsstelle der Architektenkammer in Bayern die Beratung öffentlicher Bauträger im Hinblick auf Barrierefreiheit. Wir stellen fest, dass viele Maßnahmen für barrierefreiheit in Bayern nicht oder nicht normgerecht umgesetzt werden. Wir sehen den Grund hierfür darin, dass in der zuständigen Kammer Kapazitäten nicht hinreichend bereit stehen.
Nicht umgesetzte barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist bereits ein unhaltbarer Zustand. Schlimmer noch sind nicht normgerecht umgesetzte bauliche Maßnahmen. Hier können beispielsweise zu steile Rampen für Rollstuhlfahrer*innen oder falsch ausgeführte Leitsysteme für Blinde sogar eine Lebensgefahr darstellen. Eine Landesfachstelle nach dem Vorbild der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit nach § 13 Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes kann dieser Aufgabe besser gerecht werden.
Kommentare