Die im Änderungsantrag zu 2.2.3 geforderte Landesfachstelle für Barrierefreiheit muss auch um eine Koordinationsstelle für Barrierefreiheit bei dem/der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Bayerischen Staatsregierung ergänzt werden, um der Aufgabenfülle gerecht zu werden. Insbesondere das digitale Zeitalter birgt viele Chancen für Menschen mit Behinderungen, aber diese müssen auch entsprechend genutzt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass diese Menschen zunehmend isoliert werden.
Kapitel: | Bayern - Land der Chancen für alle |
---|---|
Antragsteller*in: | Karl Depner (KV Würzburg Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.04.2018, 19:18 |
Kommentare