Die Berufshaftplicht ist dank staatlichen Ausgleichszahlungen nicht mehr das größte Problem, sondern eher der Versicherungsmix der freiberuflichen Hebammen z.B. Rentenversicherungspflicht. Das größte Problem ist die geringe Vergütung (ca. 38 €) der Nachsorgen, diese führen zu einem Defizit der Wöchnerinnenbetreuung. Die Gehaltseinstufung der Hebammen ist zu niedrig. Deswegen kein Anreiz zur Anstellung (Akademisierung ab 2020!!!). Wichtig ist das die Geburtshilfe nicht nur innerklinisch sondern auch außerklinisch stattfindet.
Kapitel: | Bayern - Land der Chancen für alle |
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Antragsteller*in: | KV Ansbach (dort beschlossen am: 12.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.04.2018, 09:42 |
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