Hier handelt es sich um fachpolitische Korrekturen:
- Es gibt bundeseinheitliche Regelungen der Vergabe. Mit der Änderung des GWB 2016 hat die Bundesrepublik die EU-Vergaberichtlinie von 2014 in nationales Recht umgesetzt.
Diese Vergaberechtsmodernisierung eröffnet große Spielräume für ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien bei der Auftragsvergabe. Leider werden diese noch viel zu wenig genutzt. - Mit Zahlen zur Beschaffung wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Es finden sich höchst unterschiedliche Angaben: Zum Gesamtvolumen des öffentlichen Beschaffung schreibt zum Beispiel die Bundesregierung mal von 280 Milliarden und mal von 350 Milliarden jährlich. Dieses diffuse Bild wird sich hoffentlich durch die neue Vergabestatistik schärfen, die auf Bundesebene kommt.
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