Bisher entscheidet das Landratsamt bzw. das Innenministerium, ob auf innerörtlichen Staatsstraßen verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Die Verantwortlichen vor Ort sollten über ihre Belange selbst entscheiden können.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Bayern - Land der Chancen für alle |
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Antragsteller*in: | Hans Schmidt (KV Bad Tölz/Wolfratshausen) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.04.2018, 09:29 |
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