Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ist so auszulegen, dass nicht nur keine gemeinsame Behörde geschaffen werden darf, sondern explizit dass die Polizei auch keine geheimdienstlichen Befugnisse erhalten darf. Dies wollen wir deswegen hier präzisieren.
Kapitel: | Bayern - bunt, frei, sicher |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 09.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.04.2018, 22:51 |
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