Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk.“ (Artikel 2, Satz 1 der Bayerischen Verfassung) Auch Jugendliche gehören zum Volk. Aus diesem einfachen und staatstheoretischen Grund ist es angebracht, allen Menschen, das Wahlrecht einzuräumen. Die Eignung dafür ist mindestens ab dem Alter von 14 Jahren gegeben. Denn nach Aussage von Entwicklungspsychologen beginnt bei Jugendlichen im Alter von etwa zwölf Jahren die Phase, in der sie zu differenziertem Denken und Urteilen in der Lage sind. Jugendliche sind auch bereits ab dem 14. Lebensjahr strafmündig, religionsmündig und beschränkt geschäftsfähig.
Die Interessen junger Menschen zu berücksichtigen ist wichtiges Ziel Grüner Politik. Daher ist es notwendig und konsequent junge Menschen politisch mitentscheiden zu lassen. Wahlen sind ein zentrales Instrument politischer Teilhabe und es muss schrittweise für alle da sein.
Gerade in unserer alternden Gesellschaft ist es elementar die Stimme der jungen Menschen stärker einzubinden. Deshalb setzt sich auch der Bayerische Jugendring eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre ein. Wichtig ist dabei die gesellschaftliche und politische Bildung in unseren Schulen deutlich zu stärken, wie wir es an mehreren anderen Stellen in unserem Wahlprogramm fordern.
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