Eine aktive Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen hat viele Vorteile. Durch Partizipation können Kinder- und Jugendliche ihre Ideen und Bedürfnisse in Entscheidungsprozesse einbringen, erlernen und erleben Demokratie und machen erste Erfahrungen mit Verwaltung und Politik. Für die Kommune besteht der Vorteil in den neuen Ideen und Blickwinkeln, im direkten Feedback der Kinder und Jugendlichen und im Heranwachsen von neuen engagierten und beteiligungswilligen Bürgerinnen und Bürgern.
Bislang ist Jugendbeteiligung in Bayern eine freiwillige und weitgehend ungeregelte Angelegenheit. Baden-Württemberg ist uns in diesem Bereich meilenweit voraus und hat das verankerte Recht auf Jugendbeteiligung in §41a der Gemeindeordnung festgeschrieben.
Der Satz „Jugendparlamente werden direkt gewählt“ kann gestrichen werden, da dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. In der ganz überwiegenden Zahl der Kommunen in Bayern gibt es allerdings überhaupt kein Jugendparlament oder andere Jugendbeteiligungsplattform, sodass der Fokus für das Wahlprogramm und die nächste Legislaturperiode auf der Ausweitung der Kinder- und Jugendbeteiligung und der rechtlichen Verankerung in der Gemeindeordnung liegen sollte.
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