s. VG München vom 29.1.2018 – M 19 X 18.130. Die bisherige Staatsregierung wehrt sich bereits gegen die Planung von Dieselfahrverboten in München. Das Verwaltungsgericht München hat bereits ein Zwangsgeld verhängt. Es drohen weitere Zwangsmaßnahmen gegen den Freistaat Bayern, der sich augenscheinlich von der Planung „freikaufen“ will.
Die Grundsätze dieser Rechtsprechung sind auf ganz Bayern zu übertragen.
Kapitel: | Bayerns Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | LAG Europa, Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 06.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.04.2018, 14:48 |
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