Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist der Ansicht, dass eine verpflichtende Haltungskennzeichnung von tierischen Erzeugnissen kurzfristig nicht umsetzbar sei, da ein EU-Genehmigungsverfahren notwendig sei. Vermutl. Bezug auf Art. 45 LMIV (EU) - Mitteilungsverfahren. Auf Bundesebene wird daher derzeit das (freiwillige) staatliche Tierwohl-Label vorangetrieben.
Kapitel: | Bayerns Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | LAG Europa, Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 06.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.04.2018, 14:54 |
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