Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat das Ziel, europaweit gute Zustände in Fließgewässern und im Grundwasser herzustellen. Dabei bilden sechs Jahre einen Bewirtschaftungszeitraum, in dem durch Maßnahmen versucht wird, dieses Ziel im jeweiligen Gebiet zu erreichen. Wir befinden uns im Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021. Für jeden Bewirtschaftungszeitraum findet eine Risikoanalyse statt, die abschätzen soll, ob der gute Zustand mit den laufenden Maßnahmen erreicht werden kann. Nach aktueller Risikoanalyse ist es unwahrscheinlich, dass weite Teile der Oberflächengewässer sowie der Grundwasserkörper einen guten Zustand bis 2021 erreichen werden (siehe https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/bestandsaufnahme/index.htm). Gründe hierfür sind zum größten Teil der exzessive Nitrateintrag sowie die Verschmutzung durch Pestizide durch die Landwirtschaft. In unserem Wahlprogramm fordern wir zwar strengere Kontrollen bei der Düngung sowie eine Reduktion der Pestizide, der Boden als Schadstofftransportmedium braucht jedoch sehr lange um sich zu regenerieren. Als Beispiel sei hier genannt, dass man das äußerst giftige Pflanzenschutzmittel Atrazin bereits 1991 verboten hat, jedoch immer noch Konzentrationen in Teilen des Grundwassers gemessen werden können. Das Ziel, die Wasserrahmenrichtlinie bis 2021 – sprich in drei Jahren – mit einem guten Ergebnis abzuschließen ist daher nicht ambitioniert, sondern unrealistisch. Vielmehr wollen wir unsere Bemühungen in den nächsten Jahren intensivieren, um mit wirksamen Maßnahmen den Gewässerzustand nachhaltig zu verbessern und die WRRL zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzuschließen.
Kapitel: | Bayerns Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | KV München (dort beschlossen am: 14.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.04.2018, 16:19 |
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