Das gehört auch ins Verkehrskapitel. Die Stellplatzsatzungen gehen auf die Reichsgaragenordnung von 1937 zurück, deren erklärter Zweck die Förderung des Kraftverkehrs war. Dies ist eine erhebliche versteckte Subvention des Autoverkehrs und völlig unzeitgemäß. Gleichzeitig soll aber nicht noch mehr Blech auf den Strassen stehen. Daher sollten wir neue Autos nur noch zulassen wenn ein privater Stellplatz nachgewiesen werden kann.
Kapitel: | Bayerns Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | LAG Verkehr-Planen-Bauen (dort beschlossen am: 14.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.04.2018, 19:12 |
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