Der Bau von Bundesfernstraßen wird, was den Freistaat betrifft, von der bayerischen Staatsregierung angemeldet. Da wir für eine Reduzierung des Flächenverbrauchs, eine Stärkung des ÖPNV und eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene eintreten, ist dieses Moratorium ein konsequenter Schritt. Die Ertüchtigung bestehender Bundesfernstraßen in Bayern ist von diesem Moratorium nicht berührt.
Kapitel: | Bayerns Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Wolfgang Rupp (KV Starnberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.04.2018, 10:24 |
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