Bauliche Änderungen zu Gunsten von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sind dringend notwendig, doch nimmt deren Umsetzung viel Zeit und Geld in Anspruch. Verbesserungen der rechtlichen Stellung sind hingegen schnell und kostengünstig umzusetzen.
StVO-Novellen sind zustimmungspflichtige Gesetze. Bayern darf im Bundesrat nicht mehr ausbremsen, sondern soll die Änderung aktiv vorantreiben.
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