falsches Kapitel!
Das Thema Glücksspiel wirkt im ganzen Kapitel fehl am Platz. Wenn Verbraucherschutz jenseits von Lebensmitteln eine Rolle spielen soll, kann hingegen nicht Glücksspiel das einzige Thema sein. Dann müsste auch zum Online-Handel, Garantien, Umtauschrecht, unzulässiger Werbung, etc. irgendwas im Programm stehen. Vgl ÄA zu K1.