Eine verordnete Verlängerung der Öffnungszeiten jeder zweiten staatlich geförderten Betreuungseinrichtung für Kinder geht an den Bedürfnissen von Kindern, Familien und Alleinerziehenden vorbei. Ausdrücklich hat der Gesetzgeber das Instrument der Bedarfsplanung eingerichtet. Damit soll zum einen der individuelle Bedarf erhoben zum anderen die wirtschaftliche Notwendigkeit abgebildet werden. Der Bedarf an Betreuungseinrichtungen in Großstädten und ihrem unmittelbaren Einzugsgebiet ist ein anderer als im ländlichen Raum. Deshalb ist es sinnvoller bedarfs- und schwerpunktorientiert Träger von Betreuungseinrichtungen in das Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ einzubinden, da sich deren Konzeption an den Besonderheiten und anderen Organisationsstruktur der längeren Öffnungszeiten (nicht unbedingt Betreuungszeiten) orientiert.
Eine generelle Öffnung der Kitas bis 20:00 Uhr erhöht außerdem den Druck auf Berufstätige von Seiten des Arbeitgebers.