Die Bayrische Verfassung gibt klare Aufträge die bisher nur mangelhaft umgesetzt werden.
Art. 161 »Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbarzu machen.«
Art. 106 (2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
Sozialer Wohnungsbau scheitert häufig nicht am Geld, sondern an den verfügbaren Flächen. Die Sozialgerechte Bodennutzung hat sich in München seit mehr als 25 Jahren bewährt. Einige Gemeinden sind bereits nachgezogen. Viele fehlt jedoch das Know-How für die hierfür erforderlichen Städtebaulichen Verträge. Um landesweit geförderten Wohnungsbau zu ermöglichen soll der Freistaat hierfür unterstützend tätig werden (Beratung, etc.) und die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Mindeststandard einer Bayer-SoBoN sorgen.
Es fehlen Flächen für bezahlbaren Wohnungsbau, Schulen und sozialer Infrastruktur. Statt das Tafelsilber zu verkaufen soll der Freistaat sorgsam mit seinen Flächen umgehen. Auf diesen sollen alle, die für dauerhaft bezahlbaren und spekulationsfreien Wohnraum sorgen bauen können. Dies sind insbesondere gemeinnützige und staatliche/kommunale Wohnbaugesellschaften, Wohnbaugenossenschaften, Miethaussyndikate.