„Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk.“ (Artikel 2, Satz 1 der Bayerischen Verfassung) Und auch Jugendliche gehören zum Volk. Aus diesem einfachen und staatstheoretischen Grund ist es angebracht, allen Menschen, die dazu in der Lage sind, das Wahlrecht einzuräumen. Und diese Eignung ist bereits ab dem Alter von 14 Jahren gegeben. Denn nach Aussage von Entwicklungspsychologen beginnt bei Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren die Phase, in der sie zu differenziertem Denken und Urteilen in der Lage sind. Aus diesem Grund sind Jugendliche auch bereits ab dem 14. Lebensjahr strafmündig, religionsmündig und beschränkt geschäftsfähig.
Gerade in unserer alternden Gesellschaft ist es elementar die Stimme der jungen Menschen stärker einzubinden. Deshalb fordert auch der Bayerische Jugendring eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre. Wichtig ist dabei die gesellschaftliche und politische Bildung in unseren Schulen deutlich zu stärken, wie wir es an mehreren anderen Stellen in unserem Wahlprogramm fordern.
Dennoch sollte weiterhin an einer Altersgrenze festgehalten werden und keine freiwillige Eintragung in das Wahlregister erfolgen. Dann mit einer solchen freiwilligen Eintragung, würde eine deutliche soziale Verschiebung der Wählerinnen und Wähler erfolgen. Es ist zu befürchten, dass gerade Eltern mit bürgerlich-akademischem Hintergrund ihre Kinder motivieren würden, sich eintragen zu lassen, und es somit zu einer Verzerrung der Wähler*innenschaft kommt.