Mit der Novelle des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) im Juli 2017 wurde die Grundlage für präventive polizeiliche Maßnahmen allein aufgrund der Gesinnung der Betroffenen geschaffen. Zudem können Menschen nun quasi unbegrenzt präventiv in Haft genommen werden. Darauf aufbauend wird zurzeit an einer weiteren Novelle des PAG gearbeitet, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten soll. Damit möchte die CSU die Polizei mit Geheimdienstbefugnissen und weiteren Kompetenzen ausstatten: bspw. soll die Polizei Menschen ohne richterliche Vorkontrolle zur Abgabe von DNA-Proben zwingen können oder Handgranaten mit niedriger Einsatzschwelle einsetzen dürfen. Zudem soll bei Videoüberwachung automatische Gesichtserkennung eingeführt werden. Demonstrationen sollen anlasslos videoüberwacht werden dürfen - auch mit Drohnen. Damit würde das Demonstrationsrecht faktisch eingeschränkt. Solcherlei Befugnisse für die Polizei und Überwachungsmaßnahmen lehnen wir entschieden ab. Im Fall der Novelle vom Juli 2017 klagt die Landtagsfraktion auch dagegen. Wir möchten mit unserem Projekt klarstellen, dass wir nur Regierungsverantwortung übernehmen werden, wenn dieses Maßnahmenbündel rückgängig gemacht wird.
Projekt: | Projekte zu Kapitel 3 |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Bayern (dort beschlossen am: 09.04.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.04.2018, 22:47 |