Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand und Landesausschuss (dort beschlossen am: 01.12.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2018, 17:30 |
F1: Bezirksfinanzierung, Baustein 1
Antragstext
Der Abschnitt 5.2 der Finanzordnung des Landesverbandes Bayern wird wie folgt
geändert:
(alt):
Bei der Verteilung der Einnahmen nach § 18 Abs. 3 Parteiengesetz (staatliche
Teilfinanzierung) gilt ein Verhältnis von 50% zu 50% zwischen Landesverband und
Kreisverbänden. Ausfälle von Sondermitgliedsbeiträgen der bayerischen MdBs, für
die der Landesverband gegenüber dem Bundesverband haftet, werden nach dem in
Satz 1 festgelegten Verhältnis von der staatlichen Teilfinanzierung einbehalten
(neu):
Von den Einnahmen nach § 18 Abs. 3 Parteiengesetz (staatliche Teilfinanzierung)
erhalten die Bezirksverbände einen Anteil von 7,5%. Er wird gleichmäßig auf die
Bezirksverbände als Zuschuss aufgeteilt. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist,
dass die Bezirksverbände Personal in Form mindestens einer 1/3-Stelle
beschäftigen. Sollte ein Bezirksverband diese Voraussetzung nicht erfüllen, ist
dieser Zuschuss zu kürzen. Näheres regelt der Landesausschuss.
Bei der Verteilung der übrigen Einnahmen aus der staatlichen Teilfinanzierung
gilt ein Verhältnis von 50% zu 50% zwischen Landesverband und Kreisverbänden.
Ausfälle von Sondermitgliedsbeiträgen von bayerischen MdBs werden nach dem in
dem vorhergehenden Satz festgelegten Verhältnis an der staatlichen
Teilfinanzierung einbehalten.
Protokollnotiz: Da die letzte LDK in Regensburg bereits eine Übergangsregelung
für das erste Halbjahr 2019 beschlossen hat, werden für das 2. Halbjahr des
Jahres 2019 abweichend nur 3,75% der Einnahmen nach § 18 Abs. 3 Parteiengesetz
einbehalten. Ab dem Jahr 2020 wird die Änderung im vollen Umfang angewandt.
Begründung
Die Bezirksgeschäftsführungen als Servicestelle für die Bezirksverbände und die Kreisverbände haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden. Die Finanzierung basiert auf drei Bausteinen, von denen zwei in der Finanzordnung verankert werden, um dauerhafte Planungssicherheit zu gewährleisten.
Bisher werden laut LDK-Beschluss 8,5% des Anteils der Kreisverbände an der Staatlichen Teilfinanzierung einbehalten, für das 1. Halbjahr 2018 4,25% (Übergangsregelung LDK Regensburg). Das Geld wird gleichmäßig auf die Bezirksverbände verteilt. Der Landesverband gibt bisher noch aus eigenen Mitteln Geld dazu, damit jeder Bezirksverband eine 16-Stunden-Stelle in Höhe von TVÖD 9/1 finanzieren kann. Diese Landesverbandsmittel betrugen in der Vergangenheit rund 55% der Gesamtsumme.
Dieser erste Finanzierungsbaustein über die Staatliche Parteienfinanzierung soll künftig gleichmäßig auf Kreisverbände und Landesverband verteilt werden, allerdings werden nur noch 7,5% zum Abzug gebracht. Die weitere Bezirksfinanzierung erfolgt durch zwei weitere Bausteine (siehe weitere Anträge).
Dieser Baustein bringt pro Jahr dank des guten Wahlergebnisses ca. 140.000 Euro (statt bisher ca. 120.000 Euro), kostet also Landesverband und den Kreisverbänden jährlich je 70.000 Euro. Bisher zahlte der Landesverband ca. 65.000 Euro, die Kreisverbände ca. 55.000 Euro. Der Mehrbelastung der Kreisverbände von insgesamt 15.000 Euro stehen Mehreinnahmen bei der Staatlichen Teilfinanzierung von rund 170.000 Euro entgegen.
Für 2019 beträgt der Kreisverbandsanteil inklusive der Übergangsregelung rund 71.000 Euro.
Alle drei Bausteine zusammen bringen ca. 194.000 Euro jährlich (statt bisher 120.000 Euro), also pro Bezirk 27.700 Euro. Der Landesverband zahlt davon 117.000 Euro, die Kreisverbände 77.000 Euro (Bisher: Landesverband ca. 65.000 Euro, Kreisverbände ca. 55.000 Euro). Bei guten Wahlergebnissen in der Zukunft kann die verfügbare Summe noch steigen. Eine 20-Stunden-Stelle TVöD 9 kostet z.B. ca. 22.700 Euro pro Jahr. Mit den weiteren rund 5.000 Euro könnten Fahrtkosten für die GFs, Büromiete oder weitere Sachkosten aufgewandt werden. Der bisherige Aktionstopf Bezirksverbände fällt im Gegenzug ab 2019 weg, weil die Bezirke mit den drei beantragten Bausteinen eigene Mittel haben werden, die die Mittel aus dem Aktionstopf deutlich übersteigen werden.
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