Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand und Landesausschuss (dort beschlossen am: 01.12.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2018, 12:22 |
S1: Delegiertenschlüssel
Antragstext
Ersetze (alte Fassung):
§ 13 Landesversammlung
(1) Die Landesversammlung besteht aus den Delegierten der Kreisverbände und dem
Landesvorstand. Jeder Kreisverband entsendet bis einschließlich 60 Mitglieder
zwei Delegierte und einen weiteren für jede angefangenen weiteren 35 Mitglieder.
Hierbei gilt die Zahl der Mitglieder, die dem/r LandesschatzmeisterIn für den
31.12. des Vorjahres verbindlich gemeldet wurde. Mitglieder nach § 7 Abs. 2
bleiben unberücksichtigt.
Durch (neue Fassung):
§ 13 Landesversammlung
(1) Die Landesversammlung besteht aus den Delegierten der Kreisverbände und dem
Landesvorstand. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt
folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 320
multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des
Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet
wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall
mindestens 2 betragen muss (Grundmandate).
Es gelten die Mitgliederzahlen, die dem/r LandesschatzmeisterIn für den 31.12.
des Vorjahres verbindlich gemeldet wurde. Mitglieder nach § 7 Abs. 2 bleiben
unberücksichtigt.
Begründung
Der Delegiertenschlüssel wurde zuletzt auf der LDK 2011 in Bad Windsheim angepasst. Schon damals mussten wir der stark gestiegenen Mitgliederzahl Rechnung tragen. Aber auch der seit 2011 gültige Delegiertenschlüssel führt zu einer höheren Zahl von Delegierten bei steigender Mitgliederzahl. Seit dem 31.12.2017 ist die Mitgliederzahl der bayerischen Grünen um 23 Prozent von 9317 auf aktuell rund 11.500 gestiegen. Und der Zuwachs hält weiter an.
Das würde bei dem aktuellen Delegiertenschlüssel einen Zuwachs auf 400 Delegierte bei der LDK im Herbst 2019 in Lindau bedeuten. Schon das würde nicht nur diese (langfristig gebuchte) Halle an ihre Kapazitätsgrenze bringen und die Suche nach geeigneten Hallen deutlich schwieriger und kostspieliger machen sondern auch eine effiziente Durchführung künftiger LDKen deutlich erschweren.
Wir beantragen daher eine langfristig tragfähige Lösung und schlagen eine Berechnungsmethode vor, wie sie im Bundesverband (mit 750 Delegierten und einem Grundmandat) und auch beispielsweise im Landesverband Nordrhein-Westfalen (mit 250 Delegierten und zwei Grundmandaten) und im Landesverband Baden-Württemberg (mit 200 Delegierten und zwei Grundmandaten) angewandt wird und die eine planbare Größe einer LDK auch bei stark steigenden Mitgliederzahlen dauerhaft ermöglicht. Mit dem vorliegenden Vorschlag würde sich aufgrund der garantierten Grundmandate eine LDK-Größe von rund 340 Delegierten ergeben.
Das Parteiengesetz setzt sehr enge Grenzen und verlangt eine Vertreterversammlung, die sich proportional nach der Mitgliederzahl (einzige mögliche zusätzliche Komponente sind die jeweiligen Wahlergebnisse) der einzelnen Gebietsverbände zusammensetzt. Dem müssen wir Rechnung tragen und dürfen deshalb beispielsweise die Grundmandate nicht beliebig ausweiten.
Änderungsanträge
- Ä1 (Markus Büchler MdL (KV München-Land), Eingereicht)
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