Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 03.12.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2018, 17:11 |
F4: Mandatsträgerbeiträge 18. Wahlperiode (2018 – 2023)
Antragstext
Die MandatsträgerInnenbeiträge der bayerischen Landtagsabgeordneten von Bündnis
90/Die Grünen werden auch in der Legislaturperiode 2018 – 2023 nach dem
bewährten Schema berechnet, das seit 2000 angewendet wird:
In der Summe werden 12,5 % der Abgeordnetenentschädigung aller MdLs als
MandatsträgerInnenbeiträge dem Landesverband zugewendet. Basis ist die ab dem 1.
Juli 2018 gültige Höhe einer Abgeordnetenentschädigung (8.183 Euro/Monat) zzgl.
eines Aufschlags in Höhe von 2 % für zu erwartende Diätenerhöhungen. Dem
Landesverband werden somit (bei 38 MdLs) jedes Jahr 475.600 Euro zufließen.
Diese jährliche Summe bleibt über die gesamte Dauer der Legislaturperiode
gleich.
Die Landtagsfraktion kann sich intern eine Regelung geben, die die Zahl der zu
unterhaltenden Kinder und „Sonderlasten“ ebenso berücksichtigt wie zusätzliche
Aufwandsentschädigungen durch das Bayerische Abgeordnetengesetz.
Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.11.2018 in Kraft.
Begründung
Diese Regelung führt leicht modifiziert die Beschlusslage der Landesversammlung 1999 fort. Diese hat sich seither bewährt. Die Festsetzung eines gleichbleibenden Betrags über die Laufzeit von fünf Jahren bringt Planungssicherheit und Vereinfachung für alle Seiten.
Die Landtagsfraktion hat diese Regelung auf ihrer Auftaktklausur am 24. Oktober 2018 befürwortet.
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