Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand und Landesausschuss (dort beschlossen am: 01.12.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2018, 17:28 |
F5: Neufestlegung des Anteils des Landesverbandes an den Mitgliedsbeiträgen
Antragstext
Die Finanzordnung des Landesverbandes wird folgendermaßen geändert:
(alt)
Für jedes Mitglied sind 2,30 € pro Monat an den Landesverband sowie der jeweils
festgelegte Beitragsanteil für den Bundesverband (derzeit 2,55 € pro Monat)
abzuführen. Die Beitragsanteile von Landes- und Bundesverband sind je Quartal
bis 6 Wochen nach Quartalsende an den Landesverband zu zahlen.
(neu)
Der Beitragsanteil des Landesverbands pro Mitglied und Monat wird von der
Landesversammlung beschlossen. Die Beitragsanteile des Landesverbandes sowie des
Bundesverbandes sind je Quartal bis 6 Wochen nach Quartalsende an den
Landesverband zu zahlen.
Die Versammlung möge beschließen:
Der Beitragsanteil des Landesverbandes soll erstmals seit 2002 (seitdem bei 2,30
€) an das aktuelle Beitragsniveau angepasst werden.
Ab dem 01.01.2019 wird der Beitragsanteil des Landesverbandes um 8 ct auf 2,38€
erhöht.
Ab dem 01.01.2020 wird sich der Anteil des Landesverbandes flexibel an der
Beitragsentwicklung orientieren. Er wird dann 20% vom durchschnittlichen
bundesweiten Mitgliedsbeitrag betragen.
(Aktuell entspricht der Festbetrag von 2,30 € Beitragsanteil für den
Landesverband 18,7% vom durchschnittlichen bundesweiten Mitgliedsbeitrag.)
Die Berechnung des bundesweiten Durchschnittsbeitrags erfolgt regelmäßig durch
den
Bundesverband nach Abschluss der Wirtschaftsprüfung und auf Grundlage der dann
feststehenden Mitgliedsbeiträge und Mitgliederzahlen des Vorjahres. Der sich so
ergebende Durchschnittsbeitrag gilt dann als Berechnungsgrundlage für den
Beitragsanteil des folgenden Jahres.
Für 2017 liegt dieser Durchschnittsbeitrag der Gesamtpartei bei monatlich 12,30
Euro pro Mitglied. Davon 20% würden als Beitragsanteil für den Landesverband den
Betrag von 2,46 Euro ergeben. Der Anteil des Bundesverbandes ist laut
derzeitiger Beschlusslage 25%, also 3,07 Euro, so dass die Kreisverbände nach
der beantragten Regelung ab 2020 5,53 Euro (2018: 5,31 Euro, 2019: 5,45 Euro)
pro Mitglied und Monat an Landes- und Bundesverband abführen. Da für 2020 der
durchschnittliche Mitgliedsbeitrag des Jahres 2018 herangezogen wird, kann sich
dieser Wert geringfügig ändern.
Nach diesem Verfahren wird der Beitragsanteil des Landesverbandes in Höhe von
20% dann ab 2020 jährlich neu berechnet und den Untergliederungen mitgeteilt.
Der Finanzausschuss evaluiert jährlich die Entwicklung der Höhe der
Mitgliedsbeiträge und des LV-Beitragsanteils in seinen Auswirkungen auf die
Finanzen der Kreisverbände und des Landesverbandes. Er wird nötigenfalls der
Landesversammlung eine Änderung des Verfahrens vorschlagen.
Begründung
Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag ist auch in Bayern seit 2002 deutlich gestiegen (um 25% von 9,61 Euro auf 12,26 Euro), ohne dass der Landesverband davon profitiert hätte.
Die 90 bayerischen Kreisverbände erhalten ab 2019 durch das bessere Wahlergebnis jährlich Mehreinnahmen von insgesamt knapp 170.000 Euro.
Zudem profitieren auch sie von dem Mitgliederzuwachs (rund 2.000 Mitglieder, das entspricht derzeit einem KV-Beitragsanteil von insgesamt ca. 166.000 Euro).
Die vorgeschlagene Anpassung der LV-Anteils kostet die 90 Kreisverbände im Jahr 2019 bei 11.300 Mitgliedern insgesamt rund 10.900 Euro, ab dem Jahr 2020 noch einmal etwa die gleiche Summe, also dann insgesamt 21.800 Euro. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre würde durch die jährliche Neuberechnung der LV-Anteil jährlich um 2-3 Cent pro Mitglied und Monat steigen, das wären also bei 11.300 Mitgliedern zwischen 2.700 und 4.100 Euro für alle 90 KVs zusammen.
Ein fester Anteil des Landesverbandes an den Mitgliedbeiträgen gibt diesem die Sicherheit, beispielsweise gestiegene Personalkosten durch steigenden Aufwand in der Mitgliederbetreuung oder aufgrund künftiger Tarifsteigerungen planbarer ausgleichen zu können als bisher.
Änderungsanträge
- Ä1 (Jens Backert (KV Lichtenfels), Eingereicht)
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