Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 03.12.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2018, 16:59 |
S3: Wahl der Delegierten zum Bundesfinanzrat (§ 21)
Antragstext
In § 21 (Finanzausschuss) wird der erste Absatz wie folgt geändert:
(alt)
Der Finanzausschuss besteht aus höchstens 8 Personen, darunter das bayerische
Basismitglied des Bundesfinanzrates.
(neu)
Der Finanzausschuss besteht aus höchstens 8 Personen, darunter das von der
Landesversammlung zu wählende sachverständige Mitglied des Bundesfinanzrates.
Zudem wird in § 21 (Finanzausschuss) wird der dritte Absatz wie folgt geändert:
(alt)
Der Finanzausschuss bestimmt aus seinen Reihen die StellvertreterInnen des
bayerischen Basismitglieds des Bundesfinanzrates.
(neu)
Der Finanzausschuss bestimmt aus seinen Reihen die StellvertreterInnen der
bayerischen Delegierten zum Bundesfinanzrat.
Begründung
Auf der BDK in Hannover (26.-27. Januar 2018) wurde die Bundessatzung angepasst und die Delegation der Landesverbände zum Bundesfinanzrat geändert: Künftig sind ein Landesvorstandsmitglied und ein weiteres sachverständiges Mitglied von einem Gremium des Landesverbandes zu wählen. Diese Wahl soll wie bisher auf der Landesversammlung erfolgen. Die Satzung des Landesverbandes ist dazu entsprechend anzupassen.
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