erfolgt mündlich.
Antrag: | Bezahlbar Wohnen für alle – Sozialen Wohnungsbau stärken |
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Antragsteller*in: | Michael Gerr (KV Würzburg-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.09.2019, 19:01 |
Antrag: | Bezahlbar Wohnen für alle – Sozialen Wohnungsbau stärken |
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Antragsteller*in: | Michael Gerr (KV Würzburg-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.09.2019, 19:01 |
garantiert werden. Ob in der Stadt oder auf dem Land – Menschen sollen da leben können, wo sie wollen. Dafür setzen wir auf bedarfsgerechten, barrierefreien und nachhaltigen Neubau und Bestandsmodernisierung. Wir wollen eine nachhaltige,
„Jeder Bewohner [und jede Bewohnerin] Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene
Wohnung. Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates
und der Gemeinden.“
Diesem in Art. 106 der Bayerischen Verfassung formulierten Grundsatz fühlen wir
Grüne uns verpflichtet.
Wir begreifen Wohnen als eine der drängendsten Gerechtigkeitsfragen unserer
Zeit, auf die wir sozial und ökologisch adäquate Antworten geben müssen. Gerade
weil das Dach über dem Kopf ein knappes und wertvolles Gut ist, darf es nicht
allein den Kräften des Marktes überlassen werden. Die Ursachen für die
Wohnungskrise sind vielschichtig und müssen durch zielgerichtete Maßnahmen
bekämpft werden. Bund, Länder und Kommunen brauchen einen umfassenden
Werkzeugkasten voller wohnungspolitischer Instrumente, um den sozialen
Zusammenhalt und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.
Das Recht auf Wohnen muss in den Städten und im ländlichen Raum wieder
garantiert werden. Ob in der Stadt oder auf dem Land – Menschen sollen da leben
können, wo sie wollen. Dafür setzen wir auf bedarfsgerechten, barrierefreien und nachhaltigen
Neubau und Bestandsmodernisierung. Wir wollen eine nachhaltige,
gemeinwohlorientierte Bodenpolitik und eine Stärkung der gemeinwohlorientierten
Wohnungsbauakteure. Elementar sind für uns Grüne echter Mieter*innenschutz und
eine wirksame Mietenbegrenzung.
Einen wichtigen wohnungspolitischen Rahmen geben bundesrechtliche Regelungen.
Bündnis 90/Die Grünen fordern hier eine stärkere Orientierung an dem Ziel, dass
jeder Mensch Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat. So sollten die Mittel
für das Baukindergeld gestrichen und den Ländern für die Wohnraumförderung zu
Gute kommen. Wir wollen die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten beim
Mietwohnungsbau auf angespannten Wohnungsmärkten verbessern. Nicht zuletzt
wollen wir Spekulationen mit Grund und Boden im Rahmen der Grund- und
Grunderwerbssteuer entgegenwirken.
Auch die Einrichtung revolvierender Bodenfonds und insgesamt ein verstärkter
Erwerb von Baugrund durch Bund, Land und Kommunen kann den Anstieg der
Bodenpreise dämpfen. Wir Grüne fordern auch eine Stärkung und Ausweitung des
Vorkaufsrechts für Kommunen. Mit einer Quote von 30 bis 50 Prozent für Sozialen
Wohnungsbau bei jedem Neubau oder Bau im unbeplanten Innenbereich können
Kommunen für mehr bedarfsgerechten Wohnraum sorgen. Im Steuerrecht wollen wir
Steuerhindernisse bei der Vermietung von Werkswohnungen abzubauen sowie faire
Vermieter*innen steuerlich begünstigen und nicht wie bisher bestrafen.
Im Mietrecht brauchen wir eine Reform der Modernisierungsmieterhöhung, um
sozialverträgliche energetische Modernisierungen zu ermöglichen und Verdrängung
durch Luxussanierungen zu beenden. Den Mietenanstieg auf angespannten
Wohnungsmärkten wollen wir im Rahmen der Kappungsgrenzenverordnung weiter
einschränken. Außerdem wollen wir Mietwucher bekämpfen, indem wir § 5 des
Wirtschaftsstrafgesetzes – Mietwucher – wieder zu einem praxistauglichen
Instrument gegen Mietpreisüberhöhung machen. Zudem wollen wir die
Mietpreisbremse verlängern und verschärfen sowie den Mietspiegel
mieter*innenfreundlicher ausgestalten, indem bei der Berechnung auch ältere
Mietverträge als sechs Jahre sowie öffentlich geförderte Wohnungen
berücksichtigen.
Auch die bayerische Wohnungspolitik schöpft die landespolitischen Möglichkeiten
nicht ansatzweise aus.
Während in Ballungsräumen Wohnungen fehlen und der Kampf um bezahlbaren Wohnraum
auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen wird, werden in ländlichen Regionen
weit mehr Wohnhäuser – vor allem Einfamilienhäuser und große Wohnungen – gebaut
als nötig. Ist der Baubedarf in München gerade mal zu 67 % gedeckt, ist er
beispielsweise im Landkreis Hof zu 357 % laut einer Studie des Instituts der
Deutschen Wirtschaft übererfüllt. Diese Entwicklung befeuert gerade in Regionen
mit sinkender Bevölkerungszahl die Zersiedlung und Verödung der Ortskerne.
Folgen sind neue Leerstände und der damit einhergehende Verfall der
Immobilien(preise).
Seit der Föderalismusreform 2006 tragen die Bundesländer die Verantwortung für
die soziale Wohnraumförderung. Doch auf die Staatsregierung können die
Mieter*innen schon lange nicht mehr hoffen. Die Landesmittel für die soziale
Wohnraumförderung stagnieren seit Jahren auf niedrigem Niveau. Wurden Mitte der
1990er noch jährlich 348 Mio. € für die Wohnraumförderung bereitgestellt, waren
die Mittel 2017 sogar auf 87 Mio. € gekürzt worden – der niedrigste Stand an
Wohnraumförderung denn je. Mit momentan 365 Mio. € aus dem Staatshaushalt ist
die Wohnraumförderung weiterhin unterfinanziert.
Befeuert wird die Situation durch die Folgen der geringen Tätigkeit im sozialen
Wohnungsbau. Denn während das Mietniveau in vielen bayerischen Städten
unaufhaltsam steigt, ist der Bestand an Sozialwohnungen erheblich geschmolzen.
Gab es im Jahr 1988 noch 495.240 Sozialwohnungen im Freistaat, ist ihr Bestand
bis 2016 auf 138.000 gesunken. Auch wenn die Zugänge bei den gebundenen
Mietwohnungen 2018 mit 5.260 erstmals größer als die der Abgänge mit 3.975 sind,
hinkt der Freistaat den Zielen weiterhin hinterher. Bis Ende 2019 sollten im
Rahmen des Wohnungspakts Bayern 28.000 neue staatlich finanzierte oder
geförderte Mietwohnungen entstehen. Das entspricht jährlich 7.000 Mietwohnungen.
Weder 2016, 2017 noch 2018 konnte diese Zielmarke erreicht werden. Gleichzeitig
zielen die Instrumente des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu sehr auf
Wirtschafts-förderung mit „sozialer Zwischennutzung“ ab. Nach Ablauf und Tilgung
der öffentlichen Darlehen verwandeln sich Sozial- in ganz normale Mietwohnungen.
Deshalb fallen jährlich mehr dieser Wohnungen aus der Bindung als neue
hinzukommen.
Zudem legt die Staatsregierung den Fokus bei der Wohnraumförderung mit dem
Baukindergeld Plus sowie der Eigenheimzulage immer noch zu sehr auf den
Eigentumserwerb und das geht am Bedarf vorbei. Beide Fördermaßnahmen sollen
Familien helfen, Wohneigentum zu finanzieren. Gleichzeitig soll mit der
Förderung fehlender Wohnraum entstehen. Doch erste Zahlen belegen, dass dadurch
kaum Neubauten entstehen. Schaut man sich die regionale Verteilung an, bestätigt
sich zudem, dass die Förderung vor allem im ländlichen Raum lukrativ ist. In
Städten, wo die Immobilienpreise hoch sind, werden verhältnismäßig weniger
Anträge gestellt.
Mit der Privatisierung der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft GBW hat die
Staatsregierung einen starken und verlässlichen Partner beim sozialen
Wohnungsbau und damit 33.000 günstige Wohnungen unnötigerweise aus der Hand
gegeben. Die Gründung der BayernHeim kann diesen Verlust nicht kompensieren. Im
Gegenteil, denn das Söder-Prestigeprojekt bringt den sozialen Wohnungsbau im
Freistaat keinen Millimeter voran. Stattdessen schränkt es den finanziellen
Spielraum anderer Wohnungsunternehmen erheblich ein. Ohne eigene, zusätzliche
Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau speist sich die BayernHeim aus Mitteln
der regulären Wohnraumförderung. De facto werden dadurch die Fördergelder für
dringend benötigte Bauprojekte anderer Wohnungsunternehmen, vor allem der
Genossenschaften und kommunalen Unternehmen, gekürzt.
Einen schlanken Fuß macht sich die Staatsregierung auch, wenn es um die
Interessen der bayerischen Mieterinnen und Mieter geht. Die Mietpreisbremse
wurde auf Bundesebene von der CSU verzögert und dann handwerklich auf
Landesebene so schlecht umgesetzt, dass sie vor Gericht scheiterte und keine
Wirkung entfalten konnte. Und jetzt wundern sich Söder & Co. über immer
radikalere Forderungen, wie bezahlbares Wohnen für Menschen mit kleinen und
mittleren Einkommen garantiert werden kann.
Deshalb stellen die Grünen Bayern diesen 10-Punkte-Katalog an Forderungen an die
Staatsregierung:
erfolgt mündlich.