Das zwischen Partei, Bundestagsfraktion und grün regierten Ländern abgestimmte CO2-Preis-Konzept sieht vor einen Teil der Einnahmen aus dem CO2-Preis allen Bürger*innen als Pro-Kopf-Auszahlung zurückzugeben. Auch das Europawahlprogramm enthält diesen Beschluss. Mit dem anderen Teil soll die Stromsteuer von derzeit 2,05 ct/kwh auf den EU-Mindestsatz von 0,1 ct/kwh gesenkt werden. Obwohl die Rückzahlung und die Strompreissenkung allen Bürger*innen zu Gute kommt, profitieren insbesondere Geringverdienende und kinderreiche Familien davon. Die Senkung der Stromsteuer im Gegenzug zur Einführung eines CO2-Preises ist auch deshalb sinnvoll, weil Strom derzeit durch Steuern und Umlagen (wie die Stromsteuer) im Verhältnis zu fossilen Kraft- und Heizstoffen deutlich stärker „bepreist“ wird, obwohl inzwischen fast 40 Prozent des Stroms aus erneuerbaren, klimafreundlichen Quellen kommen.
Antrag: | Für eine ökologische Steuerreform |
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Antragsteller*in: | Stefan Schmidt (KV Regensburg-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.09.2019, 10:29 |