Deutschland ist über eine EU-Richtlinie verpflichtet bis 2023 den öffentlichen Verkehr vollständig barrierefrei auszubauen. Abweichungen davon müssen z.B. in Nahverkehrsplänen begründet werden. Wir können die Verpflichtung zum barrierefreien Ausbau als eine Triebfeder für die gesamte Verkehrswende mitnutzen, denn Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass alle inklusive mobilitätsbeeinträchtigter Menschen die Verkehrsmittel nutzen können, sondern führt auch zu mehr Komfort und der Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs insgesamt.
Antrag: | Verkehrswende schafft Arbeitsplätze: Bayerns Fahrzeugindustrie zukunftssicher machen |
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Antragsteller*in: | Michael Gerr (KV Würzburg-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.09.2019, 18:38 |