Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz | 19.-20. Oktober 2024 | Würzburg |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | Fortsetzung TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.09.2024, 18:09 |
A9: Frauen müssen selbst über ihren Körper entscheiden dürfen
Antragstext
Wenn eine Frau sich entscheidet, eine Schwangerschaft abzubrechen, ist dies nach
wie vor illegal und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Wir GRÜNE
Bayern sind überzeugt: Jede Frau muss das Recht haben, diese Entscheidung selbst
zu treffen, ohne als Straftäterin abgestempelt zu werden. Wir GRÜNE Bayern
unterstützen deshalb die Abschaffung des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch.
Die Bundesregierung hat eine Kommission aus unabhängigen Expert*innen damit
beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie die rechtliche Regelung von
Schwangerschaftsabbrüchen in Zukunft aussehen kann. Im April 2024 hat diese
Kommission die einstimmige Empfehlung abgegeben, dass Schwangerschaftsabbrüche
in der Frühphase der Schwangerschaft, also den ersten 12 Wochen, rechtmäßig sein
sollten. Außerdem gesteht die Kommission dem Gesetzgeber zu, auch für Abbrüche
in der mittleren Phase der Schwangerschaft eine Regelung zu schaffen. Außerdem
sollten wie bisher Ausnahmeregelungen in der gesamten Schwangerschaft vorgesehen
sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr für die Schwangeren. Nun liegt es
an der Politik, die nötigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Wir GRÜNE stellen uns seit jeher gegen die Kriminalisierung von Menschen, die
einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, sowie von Ärzt*innen, die Abbrüche
durchführen und darüber informieren. Die Streichung des Paragraphen 218 aus dem
Strafgesetzbuch ist eine fundamentale Forderung der Frauenbewegungen. Der
Bericht der Kommission zeigt eindrücklich, dass eine Streichung nicht nur
wichtig für die körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren ist, sondern sogar
auch rechtlich geboten ist. Denn die bestehende Regelung ist
verfassungsrechtlich, völkerrechtlich sowie europarechtlich falsch. Sie führt zu
einer Stigmatisierung von Schwangeren und Ärzt*innen und verschlechtert durch
den so entstehenden Druck auf die Ärzt*innen die Versorgungslage für Betroffene.
Als legale Behandlung können Schwangerschaftsabbrüche endlich in den Lehrplan
der Gynäkolog*innen-Ausbildung einbezogen werden. Auch würde damit die
Möglichkeit geschaffen, den Abbruch und damit zusammenhängende Behandlungskosten
über die Krankenkassen abzurechnen. Gleichzeitig ist es wichtig, die
rückständige Beratungspflicht für Schwangere abzuschaffen und stattdessen einen
Rechtsanspruch auf eine neutrale Beratung einzuführen. Hier sehen wir GRÜNE den
Staat in der Pflicht und wollen gesetzlich verankern, dass ein solches
Beratungsangebot gesetzlich verankert wird.
Frauenrechte sind ein Gradmesser für jede Demokratie. Gerade jetzt, wo
Schwangerschaftsabbrüche von Rechtsextremen infrage gestellt werden, gerade
jetzt, wo die Expert*innen einer Meinung sind, ist es ein wichtiges Zeichen für
Demokratie und Frauenrechte, wenn Frauen endlich frei und selbst über ihre
Körper entscheiden können.
Die Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine Entkriminalisierung
des Schwangerschaftsabbruchs. Eine aktuelle repräsentative Studie des BMFSFJ
zeigt, dass 80 Prozent der Deutschen es für falsch halten, dass ein
Schwangerschaftsabbruch nach erfolgter Beratung rechtswidrig ist. Frauen aus der
ehemaligen DDR wünschen sich endlich die reproduktiven Rechte zurück, die sie
bereits hatten. Und Frankreich zeigt, wie es gehen kann: Dort wurde das Recht
auf den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in der Verfassung
verankert. Auch in Deutschland ist eine alte Forderung der Frauenbewegung und
längst überfällig, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen zu
legalisieren und für Schwangerschaftsabbrüche in der mittleren und späten Phase
der Schwangerschaft eine angemessene Regelung zu finden. Wir haben auf
Bundesebene die historische Chance, diese überfällige Reform mit der SPD und der
FDP umzusetzen. Die grüne Bundestagsfraktion hat Anfang September den ersten
Schritt gemacht und die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in
dieser Legislaturperiode beschlossen. Unsere Koalitionspartner*innen im Bund
müssen jetzt den Kommissionsbericht ernst nehmen und die Entkriminalisierung
zeitnah mit uns auf den Weg bringen. Wir GRÜNE Bayern appellieren an FDP-
Bundesjustizminister Buschmann, zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf
vorzulegen.
Denn wer es mit dem Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung, mit
der liberalen Gesellschaft und Freiheit ernst meint, hat mit dem
Kommissionsbericht jetzt eine gute Grundlage, um endlich zu handeln!
Begründung
erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
- Katharina Wittig (KV München)
- Hans-Heinrich Sautmann (KV Fürstenfeldbruck)
- Doris Wagner (KV München)
- Jessica Hecht (KV Würzburg-Land)
- Ulrike Schweiger (KV Berchtesgadener Land)
- Monir Shahedi (KV Regensburg-Stadt)
- Britta Jacob (KV Dachau)
- Marie-Christine Scholz (KV Regensburg-Stadt)
- Helga Stieglmeier (KV Erding)
- Stephan Fritsch (KV Erlangen-Stadt)
- Andreas Krahl (KV Garmisch-Partenkirchen)
- Robert Blasius (KV Unterallgäu)
- Regina Hammerl (KV Regensburg-Land)
- Ramona Rümelin (KV Freising)
- Johannes Rückerl (KV Regensburg-Stadt)
- Frédérique Schmidt-Baricault (KV Fürstenfeldbruck)
- Julia Probst (KV Neu-Ulm)
- Gabriele Masch (KV München)
- Alexander Schnapper (KV Ansbach)
- Eveline Kuhnert (KV Günzburg)
- Philipp Jonsson (KV Fürstenfeldbruck)
- Viola Grießhammer (KV Ansbach)
- Anne Schmitt (KV Bamberg-Land)
- Anja Callam (KV München)
- Elli Wolf (KV Amberg-Sulzbach)
- Sarah Onken (KV Ebersberg)
- Bernhard Schüßler (KV München-Land)
- Sven Altendorfer (KV Schweinfurt)
- Kornelia Haslbeck (KV Pfaffenhofen)
- Miriam Bergmann (KV Aschaffenburg-Land)
- Melanie Hippke (KV Augsburg-Stadt)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)
- Gabriele Triebel (KV Landsberg-Lech)
- Karin Scherer (KV Erlangen-Land)
- Peter Hartmann (KV Bad Kissingen)
- Gabriele Graswald-Vidovic (KV München)
- Arian Kunze (KV Ebersberg)
- Peter Weis (KV Miltenberg)
- Olivia Kreyling (KV Kelheim)
- Susann Freiburg (KV Lichtenfels)
- Christina Stiemer (KV München)
- Mia Peters (KV München)
- Nadine Reers-Kleinhenz (KV Nürnberg-Land)
- Claudia Hammerbacher (KV Nürnberg-Stadt)
- Esther Großmann (KV Nürnberg-Stadt)
- Zaim Sari (KV München)
Änderungsanträge
- Ä1 (Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg), Eingereicht)
- Ä2 (Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg), Eingereicht)
- Ä3 (Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg), Eingereicht)
- Ä4 (Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg), Eingereicht)
- Ä5 (Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg), Eingereicht)
- Ä6 (Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg), Eingereicht)
- Ä7 (Kerstin Täubner-Benicke (KV Starnberg), Eingereicht)