| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2021 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesausschuss (dort beschlossen am: 04.10.2021) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Angelegt: | 08.10.2021, 15:24 |
FO1: Änderung in der Finanzordnung
Antragstext
Die LDK möge folgende Änderung der Finanzordnungbeschließen:
Änderung der Finanzordnung in §1,5
Der*die Landesschatzmeister*in kontrolliert die ordnungsgemäße Kassenführung der
Kreisverbände und aller übrigen in der Satzung erfassten Parteigliederungen und
-gremien, die zur Abgabe eines Jahreskassenberichts verpflichtet sind (siehe
Ziff. 1.4.), die Kreiskassierer*innen kontrollieren die ordnungsgemäße
Kassenführung der Ortsverbände. Zur Unterstützung bestimmt der Landesausschuss
zwei Ombuds-Personen, die Nicht-Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind und
einen ausreichenden fachlichen Hintergrund (z.B. Wirtschaftsprüfer*in oder
Jurist*in) haben. Somit ist zu gewährleisten, dass jederzeit die zur Erstellung
des Prüfvermerks für den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei nach § 29 Abs. 3
Parteiengesetz vorgeschriebenen Stichproben möglich sind.
Begründung
Damit kommen wir dem Landesausschuss-Beschluss zur Umsetzung des Whistleblower-Schutzes nach: https://www.gruene-bayern.de/hinweisgeberinnen-besser-schuetzen
Unterstützer*innen
- Nikola Heidi Diem (KV Regensburg-Stadt)
- Tanja Potzler (KV Bayreuth-Land)
- Christoph Beck (KV Schwandorf)
- Johannes Kirn (KV München-Land)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)
- Maria Piller (KV Regen)
- Joachim Schneider (KV Miltenberg)
- Inge Pütz-Nobis (KV Forchheim)
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