| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2021 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand, Landesausschuss (dort beschlossen am: 01.10.2021) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Angelegt: | 08.10.2021, 14:35 |
S6: Vielfaltsstatut
Antragstext
Die LDK möge die Einführung eine Vielfaltsstatuts für den Landesverband Bayern
beschließen:
Vielfaltsstatut Bündnis 90/Die Grünen Bayern
Präambel
Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und
verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen
offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Wir sind
auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven
angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als
gesamte Gesellschaft betreffen.
Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei uns alle Menschen,
die unsere Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt
einzubringen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Themen zu repräsentieren –
ohne Barrieren, Hürden oder Vorurteile. Diese wollen wir in unseren
Parteistrukturen finden und einreißen. Dazu gehört auch, unsichtbare,
ausschließende Strukturen zu benennen und sichtbar zu machen. Wir wollen sie
bearbeiten und überwinden.
Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Viele Menschen sind jedoch aufgrund von
gesellschaftlichen Machtverhältnissen strukturell von Ungleichbehandlung
betroffen.
Seit unserer Gründung setzen wir uns für die gleichberechtigte Teilhabe aller
Menschen ein. Vieles haben wir erreicht, sei es im Staatsangehörigkeitsrecht,
bei der Gleichberechtigung der Geschlechter, bei der Ehe für alle oder bei der
Inklusion. Doch auch Jahrzehnte nach unserer Gründung und der Wiedervereinigung
sind nach wie vor große gesellschaftliche Gruppen unterrepräsentiert. Wir
wollen, dass alle mit am Tisch sitzen.
Deswegen setzen wir es uns zur Aufgabe, diese strukturelle Ungleichbehandlung in
unseren innerparteilichen Strukturen aufzubrechen und gleichberechtigte
politische Teilhabe und Repräsentation zu ermöglichen.
Wir wollen, dass sich die vielfältigen Perspektiven der gesamten Gesellschaft in
unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von diskriminierten Gruppen
mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf allen Ebenen ist unser
Ziel.
Wir stellen uns Diskriminierung auf allen Ebenen und in allen Gliederungen
entschlossen entgegen.
Unser Anspruch ist es, unsere grünen Strukturen kritisch zu hinterfragen und so
zu gestalten, dass niemand in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische,
antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und
Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache,
die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen Status,
die Herkunft oder jede andere Zuschreibung diskriminiert wird.
Durch kritische Selbstreflexion auf allen Ebenen verankern wir Wissen und
Bewusstsein über bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade
auch mehrdimensional wirkende – in unserer Partei und bauen diese Mechanismen
aktiv ab. Diskriminierungsfälle innerhalb grüner Strukturen werden wir aktiv
bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und Rassismus schützen. Dafür sind
wir auf die Erfahrungen und Expertise der Parteimitglieder, die eigene
Diskriminierungserfahrungen haben, angewiesen.
Wir etablieren und stärken innerhalb unserer Strukturen geschützte Räume (safer
spaces) auf allen Ebenen, in denen Mitglieder sich austauschen, vernetzen und
empowern können, und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung.
Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen oder der Lebenssituation abhängen.
Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie barrierefrei und für alle
verständlich, zugänglich und durchlässig sind.
Die Vertretung der Interessen von diskriminierten Gruppen ist eine
Gemeinschaftsaufgabe. In unserer gesamten Programmatik berücksichtigen wir die
unterschiedlichen Lebensrealitäten und deren Bedarfe. Diese wollen wir auf allen
Ebenen sichtbar machen und sie politisch abbilden.
Durch solidarische Bündnisse unterstützen Bündnis 90/Die Grünen Vertretungen
diskriminierter Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement.
Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen
sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.
§ 1 Repräsentation
(1) Wir wollen, dass sich die vielfältigen Perspektiven der gesamten bayerischen
Gesellschaft in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von diskriminierten
Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf allen Ebenen ist
unser Ziel.
(2) Auf Grundlage der wissenschaftlich fundierten Evaluierung, die die
Bundesebene alle zwei Jahre durchführt, beobachtet der Landesvorstand
kontinuierlich, inwiefern sich die Vielfalt der Gesellschaft in der
Zusammensetzung der Amts-/Mandatsträger*innen und Mitarbeiter*innen auf
Landesebene widerspiegelt und welche Diskriminierungserfahrungen es gibt. Alle
zwei Jahre werden die Ergebnisse auf der LDK vorgestellt und diskutiert.
Der Landesvorstand beobachtet darüber hinaus auch die Entwicklung auf kommunaler
Ebene.
(3) Der Landesvorstand entwickelt Instrumente wie etwa Diversity-Trainings,
Empowerment-Maßnahmen oder Leitlinien zur Aufstellung von Wahllisten, um dem in
Absatz 1 genannten Ziel näher zu kommen.
§ 2 Versammlungen
(1) Präsidien werden divers besetzt, das bedeutet, dass sie die Vielfalt der
Gesellschaft widerspiegeln sollen.
(2) Bei Veranstaltungen, die von Bündnis 90/Die Grünen organisiert werden, wird
darauf geachtet, dass die Referent*innen die Vielfalt der Gesellschaft
widerspiegeln.
(3) Alle Veranstaltungen von Bündnis 90/Die Grünen sind grundsätzlich
barrierefrei zu gestalten. Näheres regelt der Leitfaden für Inklusion bei
Bündnis 90/Die Grünen.
§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen
(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird als Arbeitgeber*in die Gleichbehandlung von
Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, bzw. diesen Gruppen
zugeschrieben werden, sicherstellen. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen
Qualifikationsebenen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.
(2) Dazu sind Ausschreibungsverfahren so zu gestalten, dass Menschen, die
diskriminierten Gruppen angehören, bzw. diesen Gruppen zugeschrieben werden,
besonders angesprochen werden.
(3) In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören,
unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz
bevorzugt.
(4) Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf
geachtet, dass diese diskriminierungsfrei und vielfaltsorientiert arbeiten.
§ 4 Empowerment und Weiterbildung
(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten
und unterrepräsentierten Gruppen.
(2) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schafft Angebote für die diversitätspolitische und
diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung der Amtsträger*innen und
Führungskräfte der Partei.
(3) Der Landesverband stellt für diese Aufgaben ausreichend Mittel und
Personalressourcen zur Verfügung. Der Landesvorstand stellt dies sicher.
Innerparteiliche Strukturen
§ 5 Landesarbeitsgemeinschaften
(1) Zu den für Vielfalt zuständigen Gremien gehören die LAG Inklusion und
Behindertenpolitik, die LAG Integration, Flucht, Migration, die LAG
Queer.Grün.Bayern, die LAG Gesundheit und Soziales, die LAG Bildung, die LAG
Frauen- und Gleichstellungspolitik und die LAG SilberGRÜNE.
(2) Anträge der oben genannten LAGen unterliegen bei einem Ranking von Anträgen
bei der Landesdelegiertenkonferenz und dem kleinem Parteitag keinem
Mindestquorum.
(3) Vielfalt ist gleichzeitig ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
das von allen Landesarbeitsgemeinschaften bearbeitet werden soll.
§ 6 Vielfaltsreferat
(1) In der Landesgeschäftsstelle wird ein Vielfaltsreferat eingerichtet. Hierzu
stellt der Landesvorstand eine*n Vielfaltsreferent*in ein.
(2) Das Vielfaltsreferat wird mit einem Budget finanziell und materiell
angemessen ausgestattet.
(3) Das Vielfaltsreferat entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und
dem Bundes- Diversitätsrat Maßnahmen, die zur angestrebten gleichberechtigten
Teilhabe und der Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und in der Gesellschaft beitragen.
(4) Der*die Vielfaltsreferent*in hat Zutritts-, Einsichts- und Mitspracherecht
in allen landesweiten Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
§ 7 Delegation in den Bundes-Diversitätsrat
(1) Die beiden Delegierten und Ersatzdelegierten für den Landesverband Bayern
werden durch die Landesdelegiertenversammlung entsandt und werden für 2 Jahre
gewählt. Ein*e Delegierte*r soll dem Landesvorstand angehören. Die Delegation
erfolgt mindestquotiert. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt
der Gesellschaft zu beachten;
(2) Die Delegierten geben dem Landesauschuss einen Bericht.
§ 8 Geltung
(1) Das Vielfaltsstatut ist Bestandteil der Satzung des Landesverbands von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.
(2) Die Bezirks- und Kreisverbände unterstützen den Vielfaltsprozess des
Landesverbands und fördern die Maßnahmen vor Ort.
Begründung
Nach Beschluss des Vielfaltsstatuts auf Bundesebene gibt sich auch der Landesverband Bayern ein Vielfaltsstatut.
Weitere Begründung und Erläuterung dazu erfolgen mündlich.
Unterstützer*innen
- Katharina von Platen (KV Weilheim-Schongau)
- Nikola Heidi Diem (KV Regensburg-Stadt)
- Karim Belkacem (KV Regensburg-Stadt)
- Hans Jürgen Fürst (KV Freyung-Grafenau)
- Barbara Poneleit (KV Forchheim)
Kommentare