| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2022 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Anträge | 
| Antragsteller*in: | LAG Inklusion und LAG Bildung (dort beschlossen am: 23.08.2022) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 24.08.2022, 11:29 | 
A3: „Inklusion: Der Blick auf Schule – Qualität für alle“
Antragstext
Der Blick auf Schule – Qualität für alle
Qualität für alle in einem Bildungssystem bedeutet, die Potentiale jedes 
Einzelnen zu entwickeln und Schüler*innen individuell unterschiedlich, d.h. 
gemäß Ihren Fähigkeiten optimal zu fördern - von Hochbegabten bis Schüler*innen 
mit Unterstützungsbedarf.
Wir sehen eine große Bereicherung darin, in der Schule das kreative Potential 
von Vielfalt zu entdecken und zu nutzen. Inklusion bedeutet Gleichberechtigung 
und diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen an den allgemeinen 
Bildungsangeboten ebenso wie Partizipation und bezieht die Themen Behinderung, 
Armut, Migration, Flucht, Asyl und Gender mit ein.
Inklusion ist nicht nur organisatorisch, sondern auch auf der pädagogischen-
didaktischen Ebene eine enorme Herausforderung an den Status Quo. Sie erfordert 
Ressourcen, aber auch die Bereitschaft zur eigenen Weiterentwicklung von allen 
Beteiligten
Inklusion – ein Grundrecht
Inklusion ist ein Grundrecht und bedarf einer entsprechenden Haltung aller 
Beteiligten und der Gesellschaft.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist einzigartig und 
besonders. Eine bunte vielfältige Gesellschaft lebt von der Vielfalt der 
Menschen, von den verschiedenen biographischen Erfahrungen und 
unterschiedlichsten Lebensentwürfen.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche im Bereich der Bildung. Artikel 24 der 
UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung eines inklusiven 
Bildungssystems auf allen Ebenen. Gerade in unserer demokratischen Gesellschaft 
müssen die Einrichtungen des Bildungswesens allen gerecht werden.
Inklusion ist auch eine soziale Frage. Unser bestehendes Schulsystem 
reproduziert Ungleichheiten. Wir möchten die beste Bildung für alle Kinder, 
unabhängig von ihrer familiären Herkunft.
Alle Kinder haben das gleiche Recht zusammen aufzuwachsen und gemeinsam zu 
lernen. Nur eine Schule, in der alle entsprechend ihren besonderen individuellen 
Bedürfnissen miteinander lernen und gefördert werden, entspricht den 
Anforderungen für eine inklusive Schule.
Nicht erst durch die Pandemie ist offenbar geworden, dass unser Bildungssystem 
in Bayern von dem Ideal eines inklusiven und sozial gerechten Zusammenlebens und 
Zusammenhaltens sehr weit entfernt ist.
- Wir sehen das 2-Säulen-System als ein Grundproblem für gelingende 
Inklusion an. Bei landesweit nur zwei Gesamtschulen und dem bayerischen
Festhalten an der Dreigliedrigkeit erscheint der Weg zur vollständigen
Inklusion eine enorme Herausforderung. 
- Der Weg zu einer „Schule mit Qualität für alle“ ist, Regelschulen so zu 
transformieren, dass Inklusion in einer heterogenen, vielfältigen
Schulgemeinschaft selbstverständlich gelingt. Die Qualität an Schulen für
alle zu verbessern, wirkt sich positiv auf den sozialen Zusammenhalt in
der Gesamtgesellschaft aus. Vielfalt wird zur Normalität. 
Folgende Ziele verfolgen wir kurz-, mittel- und langfristig:
- Kurzfristig wollen wir den Kommunen und Schulen vor Ort ermöglichen, die 
Schulen in einen gemeinsamen Ort des Lernens, für Kinder mit
unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen umzuwandeln bzw. neue
Schulen mit inklusiven Konzepten zu errichten. Dafür bedarf es
qualifizierter Weiterbildungen sowie mehr Austausch und Forschung zu Good
Practice Konzepten. 
- Mittelfristig wollen wir Förderpädagogik und Schulsozialarbeit an allen 
Schulen. Das Elternwahlrecht der passenden Schule für ihr Kind möchten wir
vollständig umsetzen. 
- Langfristig wollen wir die Förderschulen mit Regelschulen zusammenführen 
und Förderpädagogik an allen Schulen etablieren. Alle Schüler*innen
erreichen bestmögliche Schulabschlüsse und Berufschancen. 
Was brauchen Kinder und Jugendliche – Anforderungen an eine inklusive Schule für 
alle
Die Rolle der Kindertagesstätten
Inklusion gehört lt. BayKiBiG, Art. 12 (1) explizit zu den Aufgaben der 
Kindertagesstätten, allerdings sehen sich noch viele Kitas unter den derzeitigen 
Rahmenbedingungen nicht in der Lage bzw. trauen sich noch nicht zu, Kinder mit 
Beeinträchtigung aufzunehmen. Es ist nicht hinzunehmen, dass überforderte Kitas 
als erste Instanz Kinder aussortieren und dem Förderschulsystem zuführen. Wir 
fordern auch für die Kindertagesstätten Verbesserung der Rahmenbedingungen. Im 
Kindergartenalter ist das selbstverständliche Erleben unserer vielfältigen 
Gesellschaft und sozialen Zusammenlebens ideal, denn Unterschiede werden in 
diesem Alter noch nicht hinterfragt.
Schulwahl braucht eine echte Wahlmöglichkeit für Eltern
Das Elternwahlrecht darf nicht durch mangelnde Qualität blockiert werden. Eltern 
steht bei der Einschulung ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Schulwahl zu. 
Lt. BayEUG Art. 2 Abs.2 ist inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen in 
Bayern. Mit den aktuellen Schulformen, die als inklusiv gelten, wird Bayern 
diesem Auftrag allerdings nur rudimentär gerecht. Aus diesem Grund entscheiden 
sich viele Eltern dennoch für ein Förderzentrum, weil sie befürchten, dass ihre 
Kinder in den Regelschulen nicht gut genug gefördert werden. Wir fordern, dass 
alle Kinder eine wohnortnahe Schule besuchen können. Idealerweise sollte sich 
jede Schule auf die individuelle
Förderung jedes einzelnen Kindes einstellen und nicht aussortieren.
Eine Schulfamilie mit Wir-Gefühl: Zusammenhalt und Partizipation
Schule ist ein wichtiger Ort der Begegnung. Wir denken Inklusion und Vielfalt 
zusammen. Vielfalt ist in den Schulen schon lange Realität mit den 
unterschiedlichen kulturellen, religiösen und familiären Hintergründen der 
Schüler*innen.
Eine Schule, die ihren Schüler*innen etwas zutraut, die ihnen Mut macht 
(Empowerment) und Raum und Zeit lässt, gibt ihnen auch die Chance, ihr 
Selbstbewusstsein zu entfalten und Verantwortung zu übernehmen. Das ist sowohl 
für das Leben in der Gemeinschaft als auch für das schulische Lernen eine gute 
Voraussetzung. Selbstbestimmte Teilhabe kennt keine Barrieren, sie ist auch mit 
individueller Unterstützung möglich.
Noch ist die Ganztagsschule die Ausnahme und es besteht sowohl in den 
Ballungsräumen wie auch auf dem Land ein akuter Mangel an 
Ganztagesbetreuungsplätzen. Dabei wird jetzt schon deutlich: ausgerechnet für 
Kinder mit Behinderung gibt es kaum Angebote, sodass viele derzeit von der 
Gemeinschaft am Nachmittag ausgeschlossen sind.
Inklusiver Unterricht
Eine positive Lernatmosphäre ist ein wesentlicher Faktor für erfolgreiches 
Lernen. Kinder sind neugierig und haben per se eine hohe Motivation, Neues zu 
lernen. Leistungsdruck, standardisierte Lernziele und Wettbewerb im 
dreigliedrigen Schulsystem (und einem Parallelsystem Förderschule) blockieren 
und bremsen die Lernfreude und Neugier oft aus. So werden Defizite dokumentiert, 
statt an Stärken zu arbeiten. Die Einführung der Lern- und Entwicklungsgespräche 
anstelle des Zwischenzeugnisses in den bayerischen Grundschulen und in der 
Grundschulstufe der Förderschulen war ein erster Schritt in die richtige 
Richtung. Diesen gilt es auf weitere Schulstufen und Bewertungssituationen 
auszuweiten.
Selbstbestimmtes Lernen nach dem eigenen Tempo und Berücksichtigung der 
persönlichen Interessen fördert die Motivation und das Engagement der 
Schüler*innen. Wichtig ist, dass individuelle Lernfortschritte wirklich gesehen 
und gewürdigt werden.
Multiprofessionelle Teams
Die Qualität von multiprofessionellen Teams für ein inklusives Schulleben ist 
nicht zu unterschätzen. Diese Ressource muss dringend ausgebaut werden. Demnach 
steht selbstverständlich an jeder Schule, am besten in jeder Klasse, eine 
sonderpädagogische Unterstützung zur Verfügung, die bei festgestelltem Bedarf 
fest zugeordnet ist und ansonsten mindestens stundenweise der Klasse zur Seite 
steht.
Sinnvoller wäre eine Weiterentwicklung, wobei Schulbegleitungen auch Teil des 
multiprofessionellen Teams der Schule sind. Das bedeutet: Schulbegleitungen sind 
idealerweise direkt an der Schule angestellt. Die Schulbegleiter*innen sollten 
daher in Hinblick auf ihren Einsatz ausgebildet werden und eine entsprechende 
Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, die ihrer fachlichen Qualifizierung 
entspricht.
Was brauchen Schulen – Gelingensbedingungen für inklusiv arbeitende Schulen
Geprägt vom eigenen Erleben des gegliederten, selektiven Schulsystems fehlt 
vielen die Fantasie, sich Inklusion wirklich vorstellen zu können und demzufolge 
fällt es ihnen schwer, eine inklusive Grundhaltung zu entwickeln.
Inklusion muss angepackt werden, auch wenn noch improvisiert werden muss.
Längerfristig müssen folgende Bedingungen geschaffen werden:
- Schuleingangsuntersuchungen und -Tests sowie Schullaufbahnberatung müssen 
der individuellen Förderung in der aufnehmenden Schule dienen. Im
Entwicklungsprozess jedes Kindes müssen individuelle Beratungsgespräche
stattfinden, die auf die Situation und Bedürfnisse der Kinder und Eltern
eingehen. Für die fachliche Beratung bedarf es Übersetzer*innen für
Fremdsprachen, Gebärdensprache und leichte Sprache. 
- Um die frühzeitige Selektion nach der 4. Klasse zu beenden, wollen wir 
möglichst zügig mit Hilfe von Öffnungsklauseln Gemeinschaftsschulen bis
zur 9./10. Klasse in Bayern ermöglichen, um das gemeinsame Lernen von
Kindern und damit Inklusion deutlich zu stärken. Gemeinschaftsschulen mit
Tandemunterricht und gebündeltem Förderpersonal sollen der neue Standard
werden und wohnortnah zur Verfügung stehen. 
- Damit inklusive pädagogische Konzepte an Schulen erfolgreich umgesetzt 
werden können und alle Schüler*innen in ihrer Individualität
berücksichtigt werden können, fordern wir kleinere Klassen und mehr
pädagogisches Personal. Der bessere Förderschlüssel für Kinder mit
Beeinträchtigungen kann auch ein Anreiz für Regelschulen sein, um damit
auch beim bestehenden Regelsystem für Klassengrößen kleinere Klassen
verwirklichen zu können. 
Bauliche Ausstattung
Hinsichtlich der Ausstattung orientieren wir uns dabei an den Förderschulen. 
Häufig gibt es etwa nicht genügend Räume für lerndifferenziertes Arbeiten an 
Regelschulen. Ein Grund dafür ist, dass die Schulbauverordnung für Regelschulen 
weniger Platz vorsieht als für Förderschulen. Wir wollen daher die 
Schulbauverordnung dahingehend ändern, dass beim (Um-)bau einer Schule der 
benötigte Platz berücksichtigt werden muss, damit die entsprechenden 
pädagogischen Konzepte umgesetzt werden können. In Bezug darauf fordern wir zu 
jedem Klassenzimmer einen Nebenraum. Um weitere Barrieren abzubauen, sind Räume 
für multiprofessionelles Personal in den Schulen ebenso notwendig wie 
ausreichend Therapieräume.
Personelle Ausstattung
Mit zusätzlicher Unterstützung im Unterricht haben die Lehrkräfte bessere 
Möglichkeiten, um individuell auf Schüler*innen eingehen zu können. Spezielles 
pädagogisches Fachpersonal kann zusätzlich unterstützen und weitere 
Handlungsansätze ermöglichen. Diagnostik ist immanenter Bestandteil jeder 
Förderung und muss daher lernprozessbegleitend an jeder Schule von unabhängigem 
Fachpersonal geleistet werden. Dabei sollen die Lehrkräfte der allgemeinen 
Schule durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst unterstützt werden.
Auf dem Weg zur Inklusion muss zunächst der Mobile Sonderpädagogische Dienst 
(MSD) ausreichend personelle Kapazitäten für die Unterstützung in Regelschulen 
bekommen. Mittelfristig wollen wir eine unabhängige Inklusionsberatung an 
Kompetenzzentren ohne eigene Schüler*innen einrichten, die schulartunabhängig 
eine spezifische Beratung anbietet.
Eine ausreichende personelle wie auch fachliche Ausstattung auch in Schulen 
unkompliziert und zuverlässig bei Bedarf zu erhalten, ist aber eine 
Grundvoraussetzung für das zügige Vorankommen von Inklusion an Regelschulen, 
Ausbildungsbetrieben und Hochschulen.
Schulsozialarbeit bzw. Jugendsozialarbeit an Schulen wird bislang zu wenig für 
Inklusion genutzt. Wo nötig kann Schulsozialarbeit zusätzlich unterstützen, 
Inklusion zusammen mit den Familien und Schulen gelingen zu lassen. 
Jugendsozialarbeit an Schule (JaS) muss diesbezüglich weiterentwickelt werden. 
Schulpsycholog*innen benötigen ausreichend zeitliche Kapazitäten.
Fundiertes Wissen zu Inklusion für alle Fachkräfte
In allen Schularten muss die Expertise für Inklusion ausgebaut werden. Inklusion 
darf nicht als alleinige Sache der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen gelten 
und auch in der Weiterbildung muss die Kompetenz für Inklusion in allen 
Schularten weiterentwickelt werden.
Das Modul Inklusion für alle Lehrämter ist ein wichtiger Schritt, weitere müssen 
folgen, insbesondere muss Inklusion auch ein Bestandteil des Referendariats 
werden. Bereits inder Lehrer*innen-Ausbildung muss die Grundhaltung zur 
Inklusion entsprechend reflektiert werden.
Bezüglich Ausbildung für Schulbegleiter*innen sind uns andere Länder deutlich 
voraus. Wir streben eine geregelte Ausbildung oder berufsbegleitende 
Weiterbildung zu Schulbegleiter*innen an. Noch besser wäre die Ausbildung zu 
„Assistent*innen für Inklusion“ wie in Südtirol oder Kanada. Hierzu ist 
Veränderungsbereitschaft auf allen Ebenen notwendig, um rein politische 
Machtverhältnisse aufzuheben und von der Trennung in Förderschul- und 
Regelschulbereich im Zweisäulensystem wegzukommen. Um Inklusion und damit 
Qualität für alle zu erreichen, ist es wichtig, in positiven Schritten gelebte 
Inklusion in Bayern weiterzuentwickeln und das Vorankommen zu beschleunigen.
Nächste Schritte hin zur inklusiven Schule
Für die Politik bedeutet dies, die entsprechenden Rahmenbedingungen zur 
Verfügung zu stellen:
- Zusätzliche Finanzen, Personalausstattung für inklusive Schulkonzepte: Es 
sind zusätzliche Finanzmittel für die entsprechende Personalausstattung
(pädagogische Zweitkräfte, Sonderpädagog*innen an den Schulen) für alle
Schularten nötig. Zudem müssen ausreichend finanzielle Mittel für Gebäude,
individuelle Lehrmaterialien und Infrastruktur zur Verfügung gestellt
werden. 
- Als nächste Schritte wollen wir mit Hilfe von Öffnungsklauseln 
Gemeinschaftsschulen bis zur 10. Klasse ermöglichen, um möglichst zügig
das gemeinsame Lernen von allen Schülern*innen und damit die Umsetzung von
Inklusion zu erleichtern. Die Fortschritte der inklusiven Prozesse im
Bildungssystem werden anhand eines Entwicklungsplans alle 5 Jahre
evaluiert (zum Beispiel wie Thüringen). Zusätzlich unterstützt eine
verstärkte wissenschaftliche Begleitung Schulen in ihrem inklusiven
Prozess. 
- Ebenso wären Anträge erstrebenswert, um das Voranbringen der Inklusion in 
der Schulentwicklungsplanung im Bayern zu unterstützen. Wir sehen die
Städte und Landkreise in der Pflicht, einen Überblick über die Bedarfe der
jetzigen und zukünftigen Schüler*innen festzustellen und die jeweilige
Schullandschaft entsprechend zu planen und zu entwickeln. 
- Zudem wäre es wichtig auszuloten, wie Kommunen unter Einbeziehung der 
Ressourcen des Sozialraums (Umfeld) und der Bildungslandschaften Inklusion
mit runden Tischen zur schulartübergreifenden Vernetzung innerhalb des
Sozialraums dem fachlichen Austausch und der Optimierung der Angebote
befördern können. Die Vernetzung und Kooperation zwischen Jugendarbeit und
Schule ist zentral. 
Inklusion als gesamtgesellschaftlicher Prozess:
Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Hierbei spielen Kitas und 
Schulen eine Schlüsselrolle. Deshalb sind die hier geforderten Maßnahmen nur 
kleine Schritte auf einem langen Weg. Inklusion ist ein Querschnittsthema, das 
alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens betrifft.
Unterstützer*innen
- Stefan Christoph (KV Regensburg-Stadt)
 - Anton Speierl (KV Dachau)
 - Heidi Terpoorten (KV Dillingen)
 - Kerstin Celina (KV Würzburg-Land)
 - Gabriele Bayer (KV Neumarkt)
 - Dirk Simon (KV Aschaffenburg-Stadt)
 - Martina Neubauer (KV Starnberg)
 - Dardan Kolic (KV München)
 - Wiebke Richter (KV Regensburg-Stadt)
 - Dagmar Keis-Lechner (KV Kulmbach)
 - Sabine Bock (KV Freising)
 - Angela Büttner (KV München)
 - Frank Dürsch (KV München)
 - Oliver Groth (KV Regensburg-Stadt)
 - Gina Merkl (KV Fürstenfeldbruck)
 - Florian Dietrich (KV München-Land)
 - Marie-Christine Scholz (KV Regensburg-Stadt)
 - Michael Sasse (KV Rosenheim)
 - Cornelia Bethge (KV Rottal-Inn)
 - Isabell Niedermeier (KV Kempten)
 - Andrea Hecking (BV KPV Bayern)
 - Sarah Eisenberger (KV Bamberg-Land)
 - Christoph Lurz (KV Bamberg-Stadt)
 - Helena Kontny (KV Würzburg-Stadt)
 - Rudolf Schmidhuber (KV Mühldorf)
 
Änderungsanträge
- Ä1 (Isabell Niedermeier (KV Kempten), Eingereicht)
 
Kommentare
Heidi Deffner (KV Schwabach):
Ingrid Karg:
Ich unterstütze den Antrag.
Carmen Gräfe:
Im Grundsatz unterstütze ich den Antrag jedoch.
Verena Behrends :
Ursula Sowa MdL:
Silvia Wenger: