Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Migration und Flucht (dort beschlossen am: 19.12.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.12.2023, 20:23 |
A3: Integration in Bayern flächendeckend voranbringen – Zusammenschluss mit zivilgesellschaftlichen Bündnispartnern stärken
Antragstext
Für die flächendeckende Förderung der Integration von Migrant:innen in Bayern
setzen wir uns mit unseren Mandatsträger:innen in den Landkreisen und Kommunen
dafür ein, Integrationskonzepte für die Landkreise, kreisfreien Städte und
Gemeinden zu erstellen, wo dies bisher noch nicht geschehen ist.
Zur Umsetzung solcher Konzepte fordern wir vom Freistaat Bayern die Förderung
des Aufbaus Kommunaler Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten,
die über ein Integrationskonzept verfügen.
Damit sollen im Einvernehmen mit den Gemeinden
- Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von der
Schule in den Beruf unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern
und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern.
- die auf die Teilhabe und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen
Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der
freien Träger vor Ort koordiniert werden.
Die Kommunalen Integrationszentren sollen ergänzende Programme zur
Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in
sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und
Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den
zugewanderten Eltern anbieten.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Kommunen die Aufgaben der
Aufnahme und Betreuung neu eingewanderter Personen künftig als Pflichtaufgaben
wahrnehmen und sie dazu vom Land mit entsprechenden Mittelzuweisungen in die
Lage versetzt werden. Bei diesen Bemühungen suchen wir verstärkt die
Zusammenarbeit und das Bündnis mit zivilgesellschaftlichen Organisationen –
namentlich u.a. den Sozialverbänden Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt,
Flüchtlingsräten, ehrenamtlichen Asylhelfer:innen und ihren Organisationen in
Bayern – die sich bereits seit Jahren im Bereich der Integration und
Unterstützung Geflüchteter engagieren.
Begründung
Die Enquête-Kommission des Bayerischen Landtags «Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben» hat bereits im Jahr 2018 den bayerischen Kommunen die Erstellung kommunaler Integrationskonzept empfohlen. Die Erstellung solcher Konzepte ist eine Chance, die aktuell polarisierende Diskussion um das Thema Flucht
und Integration in eine positive Richtung zu drehen.
Mit der Erarbeitung von Integrationskonzepten sind wir nicht auf ein Landtagsgesetz angewiesen, sondern können von der kommunalen Basis her starten, um so auch dem Narrativ zu begegnen, die Kommunen seien alle überlastet und würden nichts mehr beitragen wollen. Im Ergebnis stärken solche Konzepte die Fähigkeiten der Kommunen, die Herausforderungen, die sich aus Flucht und Migration vor Ort ergeben, im Sinne des Zusammenhaltes der Gesellschaft besser zu meistern.
Es gibt bereits Konzepte, an denen man sich orientieren kann, unter anderem in den Landkreisen Starnberg, München Land, Fürstenfeldbruck sowie den Städten Germering, Augsburg und München.
Den Aufbau Kommunaler Integrationszentren hat unsere Landtagsfraktion bereits in ihrem Gesetzentwurf von August 2021 gefordert. Diese Infrastruktur wird heute mehr denn je dringend gebraucht. Die Bemühungen vieler Kommunen, schon heute mehr für gelingende Integration zu tun, werden dadurch behindert, dass diese nach aktueller Gesetzeslage lediglich unter die sogenannten «freiwilligen Aufgaben» der Kommunen fallen. Entsprechend sind die finanziellen Mittel dafür sehr beschränkt und im Zweifel nachrangig gegenüber der Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Pflichtaufgaben. Deshalb sollen zumindest einige dieser aktuell noch freiwilligen Aufgaben zu Pflichtaufgaben gemacht werden, um eine dauerhafte finanzielle Ausstattung dafür durch Landeszuweisungen sicherzustellen. Vorbild dafür ist das Integrations- und Teilhabegesetz in NRW.
Seit Jahren sind die Sozialverbände und ehrenamtliche Organisationen in Bayern flächendeckend in der Unterstützung Geflüchteter und neu zugewanderter Menschen vor Ort aktiv. Die Zusammenarbeit mit ihnen wollen wir auf allen Ebenen stärken, um ihre und unsere Energien in der Migrations- und Flüchtlingspolitik noch besser zur Geltung zu bringen.