Der Absatz ist sowohl inhaltlich als auch formell falsch.
Die Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel ist durch EU-Recht bereits vorgeschrieben. Diese schließt, aller wissenschaftlicher Einwände zum Trotz, auch die sog. neuen genomische Techniken ein. Eine Forderung, "zukünftig" diese zu kennzeichnen ist somit obsolet, da dies bereits Realität ist. Zu suggerieren, das solch eine Kennzeichnungspflicht nicht existiere, ist ebenfalls falsch. Soweit zum Inhaltlichen.
Es wird also der Erhalt des Status Quo von EU-Recht gefordert, welches derzeit ohnehin nicht in Frage gestellt wird. In wie weit dies dem überliegenden Anliegen des Antrags, als Reaktion auf die Proteste gegen die Bundespolitik, die Situation der Bäuerinnen verbessern zu wollen dienlich sein soll, bleibt offen, da es den Antragsstellerinnen sichtlich darum geht, eben nichts zu verändern. Somit ist in diesem Absatz auch die für einen Initiativantrag notwendige Dringlichkeit nicht gegeben, weshalb er auch formell abzulehnen ist.
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