Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Haushalt |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.12.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.12.2023, 13:34 |
H2: MdL Sonderabführungen an den LV Bayern - Wahlperiode 2023 bis 2028
Antragstext
Die Sonderbeiträge der bayerischen Landtagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sollen in der Legislaturperiode 2023 – 2028 folgendermaßen berechnet
werden:
In der Summe werden 12,5 % der Diäten aller MdL als Sondermitgliedsbeiträge dem
Landesverband zugewendet.
Basis sind die Diäten für das Jahr 2023.
Die Abführungen der Sonderbeiträge an den Landesverband sollen jährlich an die
Vergütungen nach Abgeordnetengesetz des Bayerischen Landtags angepasst werden.
Das Bayerische Abgeordnetengesetz legt fest, dass die Entschädigung für die
Mitglieder des Bayerischen Landtags jeweils zum 1. Juli an die allgemeine
Einkommen-entwicklung des Vorjahres angepasst wird.
Maßstab für die Anpassung ist der Index der durchschnittlichen
Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern, der vom Bayerischen
Landesamt für Statistik errechnet wird. Die Behörde orientiert sich dabei
insbesondere an der Entwicklung der Einkommen von Beschäftigten im
produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.
Die Landtagsfraktion kann sich intern eine Regelung geben, die die Zahl der zu
unterhaltenden Kinder und andere Faktoren berücksichtigt.
Begründung
Die Abführungen der Sondermitgliedsbeiträge sollen mit der Entwicklung der Abgeordnetenentschädigungen synchronisiert werden.
Die Landtagsfraktion hat der Regelung bereits am 29.11.2023 einstimmig zugestimmt.
Der Landesvorstand hat der Regelung bereits am 13.12.2023 einstimmig zugestimmt.
Diese Regelung soll am 1.11.2023 rückwirkend in Kraft treten.
Kommentare