Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Satzung & Statute |
Antragsteller*in: | Kreisverband München-Land (dort beschlossen am: 01.03.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.12.2023, 16:45 |
S1: Mehr Flexibilität bei der Einberufung des Kleinen Parteitags
Antragstext
Die Landessatzung wird in § 18 Kleiner Parteitag dahingehend geändert, dass der
Kleine Parteitag nicht mehr obligatorisch einmal jährlich stattfinden muss,
sondern nach Bedarf einberufen werden kann. Dazu werden in Absatz 4 Satz 1 und
Satz 2 wie folgt geändert.
Die bestehende Fassung:
„(4) Der Kleine Parteitag tagt mindestens einmal jährlich. Er wird vom
Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens vier Wochen einberufen.“
wird geändert zu:
„(4) Der Kleine Parteitag soll mindestens einmal jährlich tagen. Er wird nach
Bedarf vom Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens vier Wochen
einberufen.“
Begründung
Der Kleine Parteitag wurde in die Landessatzung aufgenommen, um zwischen den Landesversammlungen (LDKs) die Möglichkeit zu schaffen, politische Debatten zu führen und Beschlüsse zu fassen. Die bestehende Formulierung, wonach zwingend einmal im Jahr ein Kleiner Parteitag stattfinden muss, ist aber zu starr. Dies gilt besonders in Wahljahren, wenn im Frühjahr eine Programm-LDK stattfindet, sowie in anderen Fällen, wenn z. B. eine ordentliche Landesversammlung vom Herbst ins nächste Jahr verschoben wird.
Die Einberufung des Kleinen Parteitags durch die Basis, wie in den Folgesätzen in Paragraph 18, Absatz 4 beschrieben, bleibt durch die Satzungsänderung unberührt und ist weiterhin möglich.
Die neue Formulierung schafft eine agile Lösung für unsere politische Arbeit. Wir gewinnen durch die vorgeschlagene Änderung an Flexibilität und schonen die Ressourcen der Landesgeschäftsstelle und der Kreisverbände. Wir hoffen auf breite Zustimmung der Delegierten!
Unterstützer*innen
- Hermann Hager (KV Mühldorf)