Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2023 (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/palantir-programme-bundesverfassungsgericht-schraenkt-einsatz-von-polizei-software-ein-a-6a707d74-fea1-484b-a187-013f827b09c0) verlangt für die automatisierte Datenauswertung durch die Polizei einen engen rechtlichen Rahmen. Bayern möchte hierfür die Software des - vorsichtig formuliert - verrufenen US-Herstellers Palantir einsetzen. Auch wenn das Innenministerium behauptet, der Einsatz dieser Software sei in Bezug auf eventuelle Backdoors und ähnliches sicher, so kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine automatisierte Massenauswertung von Daten einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. So können zum Beispiel Journalist*innen, die beruflich zu Recherchezwecken Kontakte mit Menschen haben, die der Begehung von Straftaten beschuldigt werden, durch den Einsatz der Software ins Visir der Ermittler*innen geraten. Ähnliches gilt für das sogenannte "Predictive Policing". Dabei wird - ganz im Sinne des im PAG eingeführten Begriffs "drohende Gefahr" - versucht, anhand von Daten, aber ohne konkrete Anhaltspunkte Straftaten vorherzusagen, die von Menschen in der Zukunft begangen werden könnten. Darauf basierend könnte die Polizei dann entsprechende polizeiliche Maßnahmen gegen die Betroffenen einleiten - wohlgemerkt nur aufgrund eines von einer Software aufgebrachten, aber völlig unbewiesenen Verdachts. Solchen Entwicklungen muss ein Riegel vorgeschoben werden, noch bevor sie in die bayerische Polizei Einzug halten. Die Nutzung der Palantir-Software ist dafür der Türöffner - und diese Tür sollten wir versperren, sofern wir nach der Landtagswahl an der Regierung beteiligt sind. Um den Einsatz von Software, die personenenbezogene Daten verarbeitet, besser kontrollieren zu können, sollte diese Open-Source sein. Um sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten abfließen können, sollten diese nur auf staatseigenen Servern gespeichert werden dürfen.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
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Antragsteller*in: | Sebastian Hansen (KV Würzburg-Land) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.04.2023, 16:53 |