Leerstand Denkmalgeschützter Gebäude ist in jedem Fall zu vermeiden. Falls die Innenausstattung oder Raumaufteilung einer Nutzung im Weg steht, sollte es möglich sein, das Gebäude im Inneren behutsam umzubauen.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
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Antragsteller*in: | LAG Planen-Bauen-Wohnen (dort beschlossen am: 23.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.04.2023, 21:11 |