Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer in sogenannten AnkER-Einrichtungen beträgt in Bayern 24 Monate, in Erstaufnahmeeinrichtungen 6 Monate. Um ein Ankommen in Deutschland, bzw. Bayern, zu ermöglichen, braucht es zügig eine gute Unterbringung. Die vom Übergangscharakter gekennzeichneten sogenannten AnkER- und Erstaufnahmeeinrichtungen stehen damit dem Ziel einer Teilhabe entgegen.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
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Antragsteller*in: | KV Regensburg-Stadt (dort beschlossen am: 25.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2023, 21:05 |