Nicht nur die Säkularität des Bundes und der Länder erfordern eine Trennung von Religion und staatlichen Einrichtungen, auch die Vielfalt an Religionen, welche nicht nur in Bayern, Deutschland oder weltweit ausgeübt werden, erfordern, dass über den Religionsunterricht hinaus einen Ethikunterricht angeboten wird, für den sich Schüler*innen ab dem 14. Lebensjahr entscheiden können. Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass der geplante islamische Religionsunterricht aus verfassungsrechtlicher Sicht als Ethikunterricht einzuordnen ist.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2023, 09:16 |