Die Frage, wie weit Eingriffe in unsere Grundrechte für präventive Maßnahmen gehen dürfen, beschäftigt nicht nur Bürger*innen, sondern ist auch verfassungsrechtlich umstritten und oft Gegenstand von Verfassungsgerichtsentscheidungen. Dies zeigt z.B. auch das brandaktuelle BVerfG Urteil zu Palatier. Die Konkretisierung auf “grundrechtssensible” Eingriffe soll entsprechend einen Rahmen abstecken, der konstituiert, dass hier besondere Achtsamkeit angebracht und wichtig ist.
Antrag: | GRÜN WÄHLEN UND BAYERN LEBEN |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 24.04.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2023, 09:18 |